Weil eine 20-Jährige den Muttertag vergessen hatte, ging ihre Mama auf die Schlafende los und drohte sie umzubringen. Vor Gericht in Wien sagt die junge Frau trotzdem: „Sie ist mein Herzblatt.“ Das war auch nicht die erste Auseinandersetzung in der Familie ...
Knapp eine Minute dauert die Audioaufzeichnung, die im Landesgericht Wien abgespielt wird. Auf der eine Mutter, ihrer 20-jährigen Tochter droht: „Ja, du wirst sterben. Denn ich werde dir den Schädel zertrümmern.“ Im Hintergrund die Schreie der jungen Frau. Zuvor fing die 55-Jährige an, ihre Tochter im Halbschlaf mit den Fäusten zu schlagen.
Tochter vergaß den Muttertag
Auslöser: Die 20-Jährige hatte den Muttertag am 12. Mai vergessen, als man zwei Tage später nachfeiern und sich aussprechen wollte, ließ sie sich auch nicht blicken. „Es ist ein Gefühl von Enttäuschung“, erklärt die angeklagte Mutter. An dem Tag hätte sie außerdem zwölf Bier getrunken, an die Tat könne sie sich fast nicht mehr erinnern.
Sie ist mein Herzblatt.
20-Jährige über ihre Mutter, die gewalttätig wurde.
„Wenn sie so viel trinkt, ist das Problem, dass sie aggressiv wird. So hab‘ ich sie aber noch nie gesehen. Ich hab‘ sie selbst nicht mehr wieder erkannt“, sagt die 20-Jährige unter Tränen im Zeugenstand. Und auch vor dem 14. Mai, dem Tattag, dürfte das familiäre Umfeld problembehaftet gewesen sein. Die Scheidung vom Vater, einem Arzt, zog sich lange. Es habe Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe gegeben. „Natürlich haben die Kinder darunter auch sehr gelitten“, so der Verteidiger der 55-jährigen Wienerin.
Polizeiliche Wegweisungen auch gegen die zwei Kinder
Denn auch die Tochter war bei dem Angriff stark alkoholisiert. Genau wie die Mutter und der drei Jahre ältere Sohn trinke sie zu viel. Gegen die Kinder gab es auch schon vier polizeiliche Wegweisungen wegen aggressivem Verhalten.
Nachhaltiges böses Blut dürfte es zwischen der Angeklagten und der 20-Jährigen, die Blutergüsse im Gesicht davontrug, nicht geben. „Sie ist mein Herzblatt“, sagt die Tochter vor Gericht. Die Mutter: „Sie ist meine beste Freundin.“ Zu der sie nach der Verhandlung wieder nachhause zurückkann. Die Wienerin wird zu nicht rechtskräftigen 20 Monaten bedingter Haft verurteilt und nach dem Prozess aus der U-Haft entlassen. Sie muss sich jedoch einer ambulanten Alkoholtherapie unterziehen.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.