Nach monatelangen Ermittlungen, auch wegen Verdachts auf versuchten Mord, hat die Salzburger Staatsanwaltschaft eine Entscheidung im Falle jener zwei Polizisten getroffen, die auf ein Schlepper-Auto geschossen hatten: Einstellung bzw. Diversion, also keine Folgen für die Beamten. Ein Schuss aus einem Sturmgewehr hatte sich nur gelöst, weil eine Beamtin im Schnee ausgerutscht war.
Die „Krone“ hatte über den Fall mehrfach berichtet: Am 11. Dezember, früh morgens, raste ein rumänischer Schlepper mit zehn Syrern der Polizei davon. Zuerst den bayerischen Beamten, die danach die Pinzgauer Kollegen alarmierten, nachdem der Lenker den Pinzgau über den Steinpass erreicht hatte. Auf der B311 nahe Saalfelden wollten die Beamten den flüchtenden Kastenwagen stoppen. Anhaltezeichen und Straßensperren missachtete der Lenker, brauste weiter davon. Und dabei soll er auch versucht haben, Polizeiautos zu rammen.
Schüsse während der Fahrt
Während der rasanten Verfolgungsjagd feuerte ein Polizist vom Beifahrersitz aus zwei Schüsse aus seiner Dienstpistole ab. Splitter des Projektils verletzten auch einen im Wagen befindlichen Syrer (19), der an der Hand verletzt wurde. Trotz Schüssen und „Stopp“-Rufen von den Flüchtlingen fuhr der Lenker weiter, kam dabei jedoch von der Straße ab und steckte kurze Zeit später in einem Feld im Schnee fest.
Die Polizisten erreichten den Ort: „Da den Beamtinnen nicht bekannt war, von wem zuvor die Schüsse abgegeben worden waren, und ob sich im Fahrzeug eventuell bewaffnete Personen befinden, sicherten sie den Wagen unter Verwendung einer dienstlichen Langwaffe.“ Die Polizisten forderten den Lenker und die Insassen auf, mit erhobenen Händen auszusteigen. Daraufhin löste sich ein Schuss aus dem Sturmgewehr. Dieses Projektil durchschlug eine Seitenscheibe und traf einen der Flüchtlinge im Kopfbereich. Der 27-Jährige wurde dadurch schwer verletzt.
Schussabgabe wegen Ausrutscher
Dieser Vorfall war Anlass für Ermittlungen zum Verdacht des versuchten Mordes: Doch wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilt, war die „Schussabgabe unabsichtlich erfolgt“. Genauer: Es passierte, als die Beamtin „im Rückwärtsgehen im tiefen Schnee stolperte“. Doch einen Prozess wegen einer möglichen fahrlässigen Körperverletzung wird es nicht geben, da die Sache mit einer Diversion samt zweijähriger Probezeit für erledigt erklärt wurde. Im Falle des Polizisten, der zweimal aus seiner Dienstwaffe feuerte, wurde das Verfahren überhaupt gänzlich eingestellt.
Gegen den rumänischen Lenker, der sich seither in U-Haft befindet, läuft das Ermittlungsverfahren weiter: Ihm wird Schlepperei, Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und vorsätzliche Gemeingefährdung vorgeworfen.
Kommentare
Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.