Alle Ferialjobs schon vergeben? Weit gefehlt! Zahlreiche Last-Minute-Jobangebote warten immer noch auf arbeitswillige Bewerber. So suchen etwa die Post und heimische Altersheime noch nach Helfern für die Ferienzeit. Die Arbeiterkammer OÖ gibt indes Tipps, wie man sich vor Ausbeutung schützen kann.
Mit dem Beginn der Sommerferien starten für viele Jugendliche Ferialjobs. Die meisten sind für dieses Jahr zwar schon vergeben, aber einige Unternehmen bieten auch jetzt freie Stellen. „Es sind noch viele da, und täglich kommen neue dazu. Last-Minute-Jobs gibt es immer“, bestätigt Michael Peham von der Ferial- und Nebenjobbörse des JugendService Oberösterreich. Auf dieser Plattform schalten Firmen meistens Anzeigen mit einem Ablaufdatum im Juni oder Juli. Oft wird aber verlängert, wenn sich niemand bewirbt.
Ideal für Vielfahrer
Unter anderem läuft aktuell die Suche nach Sommerpostlern: Rund ein Viertel der 360 von der Post in Oberösterreich ausgeschriebenen Stellen ist noch nicht besetzt. „Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, gute Deutschkenntnisse sowie je nach Einsatzort ein Führerschein der Klasse B“, erklärt Pressesprecherin Veronika Rebentisch. Die Sommerpostler verdienen in vier Wochen 1300 Euro und erhalten ab der fünften Woche Prämien.
Auch für sozial Veranlagte gibt es Jobs
Auch in der Pflege fehlt noch Unterstützung für die Ferienzeit: Das Bezirksseniorenhaus Gramastetten sucht noch Mitarbeiter ab 17 Jahren, wie Eva Mairinger sagt: „Im Juli sind wir schon voll besetzt, aber für August gibt es drei freie Stellen.“ Ferialmitarbeiter bekommen hier 1700 Euro.
Strenge Bestimmungen
Für Jugendliche gelten bei solchen Tätigkeiten besondere Schutzbestimmungen: Personen unter 18 Jahren dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag und 40 pro Woche arbeiten. „Ich empfehle, detaillierte Aufzeichnungen über die Arbeitszeit zu führen. Diese sind als Beweis bei Streitigkeiten wichtig“, meint Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl.
Auf ordnungsgemäße Anmeldung achten
Laut der AK sollen Ferialarbeitnehmer zusätzlich kontrollieren, ob sie bei der Gesundheitskasse angemeldet sind und korrekt bezahlt werden. „Es gibt Regelungen, die im Kollektivvertrag enthalten sind. Auch Jugendliche, die in Branchen ohne Kollektivvertrag arbeiten, haben einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt“, so Stangl.
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