Der kleine Roland (2) war auf dem elterlichen Hof in OÖ unter die Räder eines Hoftracs gekommen, den sein eigener Großvater lenkte. Gegen den 66-Jährigen wurde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Der gebrochene Mann bekam schließlich auch ein diversionelles Angebot, das er annahm. Das Strafverfahren ist damit eingestellt.
Es war eine schicksalhafte Tragödie entsetzlichen Ausmaßes. Der 66-jährige Großvater hatte am 11. Mai auf dem Bauernhof von Rolands Eltern in Kirchberg ob der Donau mit einem Radlader im Stall gearbeitet. Dabei dürfte ihm entgangen sein, dass der zweijährige Enkel von draußen hereingelaufen kam.
Der kleine Bub wollte dem Opa Gesellschaft leisten, lief freudig hinter dem landwirtschaftlichen Fahrzeug her. Und genau da passierte der verhängnisvolle Fehler: Der 66-Jährige legte den Rückwärtsgang ein und vergaß offenbar, in den Rückspiegel zu schauen.
Unter die Räder
Die Folgen waren dramatisch. Der Zweijährige wurde vom schweren Hoftrac niedergestoßen und überrollt, Roland erlitt dabei tödliche Verletzungen.
Für seine Familie brach eine Welt zusammen, die Trauernden mussten psychologisch betreut werden. Der Verlustschmerz war und ist bei allen enorm. Vor allem der Großvater macht sich massive Vorwürfe, dass er seinen Enkelsohn übersehen hatte.
Geldbuße statt Verurteilung
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen – wie berichtet – gegen den Mann einen Strafantrag wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingebracht. Allerdings konnte auch eine diversionelle (außergerichtliche) Maßnahme nicht ausgeschlossen worden. Diese wurde nun in Form einer Geldbuße umgesetzt.
Diversionelle Erledigungen kommen immer wieder vor, vor allem bei bezirksgerichtlichen Delikten im minderschweren Bereich.
Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichtes Linz
„Der Angeklagte hat das Angebot, 1600 Euro zu bezahlen, angenommen. Das Geld wurde bereits überwiesen und das Verfahren rechtskräftig eingestellt“, sagt Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichtes Linz.
Vorstrafe erspart
Dem 66-Jährigen bleibe damit eine Vorstrafe erspart. Die Voraussetzungen zur diversionellen Erledigung: „Der Mann hat im Ermittlungsverfahren Verantwortung übernommen. Dazu seine bisherige Unbescholtenheit, sein Alter – und dass er durch das Ableben des Enkels ohnehin selbst auch schwer getroffen wurde.“
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