Damit werden die am Dienstag von Richter Christian Böhm verkündeten Freisprüche für Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter nicht rechtskräftig. Auch Weningers Verurteilung zu einem Monat bedingt wegen Bilanzdelikten beim ÖGB, dem früheren Bank-Eigentümer, wird wieder überprüft.
Richter Böhm hatte die Freisprüche mit dem "mangelnden Schädigungsvorsatz" der Angeklagten hinsichtlich der vorgeworfenen Untreue begründet - die subjektive Tatseite sei also nicht vorhanden gewesen. Zu Flöttl meinte Böhm, dessen Pflichten seien nicht, dass er überprüfe, ob die Bank ihm so viel Geld für Spekulationsgeschäfte überhaupt überlassen durfte.
Urteile aus dem ersten Prozess gekippt
Im ersten Strafverfahren unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner, der späteren Justizministerin, hatten die Angeklagten im Juli 2008 teils mehrjährige Haftstrafen erhalten, die jedoch vor zwei Jahren vom Obersten Gerichtshof wegen gravierender Mängel in großen Teilen gekippt worden waren.
Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wurde bereits im ersten Verfahren wegen Untreue an der Bank in Höhe von 1,2 Milliarden Euro rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen, derzeit ist er aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig. Sein Nachfolger Johann Zwettler erhielt rechtskräftig fünf Jahre Haft, er war nicht im Gefängnis, weil auch er aus Gesundheitsgründen für haftunfähig erklärt wurde.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.