Eine ursprünglich angedachte Berufung gegen die Strafhöhe von Ex-ÖVP-Landesparteichef Josef Martinz - er war zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wurde doch nicht eingebracht, erklärte Staatsanwaltssprecher Franz Simmerstatter am Freitag. Ebenso verzichtet wurde auf eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil.
Die Verteidiger von Martinz, Xander und Megymorez hatten bereits im Oktober Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil angekündigt. Sie haben noch bis Mitte Februar 2013 Zeit, diese einzubringen. Danach geht der Fall in die nächste Instanz - zum Obersten Gerichtshof. Wann dieses Verfahren stattfindet, ist offen.
Die Angeklagten wurden im Zusammenhang mit der Zahlung eines Honorars in der Höhe von sechs Millionen Euro an Birnbacher für dessen Rolle im Verkauf der Hypo Alpe-Adria an die BayernLB verurteilt. Ein deutscher Gutachter hatte den Wert der Arbeit Birnbachers mit maximal 300.000 Euro beziffert. Der Betrag von 5,7 Millionen Euro sei "rechtsgrundlos" anerkannt worden, hieß es in der Urteilsbegründung.
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