Spät, aber doch gibt es in der Causa Eurofighter ein rechtskräftiges Urteil. Der noch im Jahr 2022 wegen Geldwäscherei verurteilte Alfons Mensdorff-Pouilly wurde nun vom Oberlandesgericht glatt freigesprochen. Mit der „Krone“ hat der „Graf“ über den Freispruch in dem letzten, gegen ihn noch anhängigen Verfahren, gesprochen.
Nach 19 Jahren ist nun Schluss. Alfons Mensdorff-Pouilly – kurz auch „Graf Ali“ genannt – stand am Mittwoch das letzte Mal vor Gericht. Insgesamt gab es vier Anklagen gegen ihn. Dieses Mal bekam er einen Freispruch. Genauer gesagt: Das Oberlandesgericht verwandelte einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei zu sechs Monaten Freiheitsentzug und 50.000 Euro Wiedergutmachung in einen Freispruch.
„Jetzt hast du ewige Ruhe“
„Mein Anwalt meinte beim Verlassen der Gerichtssaal: So, jetzt hast du eine ewige Ruhe. Ich selbst empfand alle Verfahren gegen mich als lächerlich“, so Mensdorff-Pouilly gegenüber der „Krone“. Es war bereits das zweite gegen ihn angestrengte Verfahren, in dem ihm Geldwäscherei in der Causa Eurofighter vorgeworfen wurde.
Im Jahr 2013 gab es einen Freispruch, 2022 eine Verurteilung – und am Mittwoch kippte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist rechtskräftig. Mit der Causa Eurofighter haben die Staatsanwälte wenig Erfolg. Bei der ersten Anklage im Jahr 2013 war noch Michael Radasztics der Staatsanwalt. Mittlerweile ist Radasztics jener Richter, der im Prozess gegen Sebastian Kurz das Urteil fällte. Die WKStA versuchte 2022 in der Causa Eurofighter einen zweiten Anlauf, klagte „Graf Ali“ an und scheiterte nun wieder.
Das sagt der Anwalt des „Grafen“
Für den Anwalt von Mensdorff-Pouilly ist das keine Überraschung: „Herr Mensdorff-Pouilly ist heute freigesprochen worden, da keine geldwäschegeeignete Vortat vorliegt, da der Täter der strafbaren Handlung (Vortat) keinen Vermögensbestandteil erlangt hat oder für ihre Begehung empfangen hat“, erklärt Sascha König gegenüber der „Krone“.
Alfons Mensdorff-Pouilly wurde bereits vor dem nun aufgehobenen Urteil zweimal verurteilt. Erstmalig im Jahr 2013 wegen Beweismittelfälschung zu zwei Monaten bedingter Haftstrafe. Im Jahr 2015 wurde der ÖVP-nahe Lobbyist dann wegen Beteiligung an der Untreue in der Causa „Blaulicht-Funk“ verurteilt.
Nach der für die vorgeworfene Tatzeit maßgeblichen Rechtslage wäre das Delikt der Geldwäscherei erfüllt, wenn die verborgenen Vermögensbestandteile (das „gewaschene Geld“) aus einer strafbaren Handlung „herrühren“. Um im strafrechtlichen Sinn „Geld zu waschen“ sei somit eine „Vortat“ erforderlich, aus der dieses „gewaschene“ Geld stammt, heißt es in einer Aussendung des Gerichts vom Mittwoch.
Die „schwarze Kasse“
Graf Ali, wie Mensdorff-Pouilly häufig genannt wird, war zu sechs Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Die Anklage hatte Mensdorff-Pouilly vorgeworfen, das Vermögen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS verschoben zu haben. Der größte Teil davon sollte demnach als „eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken“ dotiert worden sein.
Was von 19 Jahren Ermittlungen bleibt
Was bleibt nun übrig von 19 Jahren Ermittlungen gegen Mensdorff-Pouilly? Ein Schuldspruch wegen Beteiligung an der Untreue und Beweismittelfälschung. Drei Monate Fußfessel musste er in seinem Schloss in Luissing tragen. Nicht einmal die vom Gericht verordnete Rückzahlungen von 1,1 Millionen Euro plus Zinsen muss Graf Ali an die Telekom überweisen. „Die Telekom verzichtete auf die Zahlung, weil sie meinten, sie hätten eine Leistung von mir bekommen. Die Telekom war anständiger als das Gericht“, so Mensdorff-Pouilly gegenüber der „Krone“. Und die Fußfessel bezeichnete er als „lustig“. „Das war einmal was anderes“, schildert Mensdorff. Generell meinte der Lobbyist, dass Ermittlungen gegen ihn nur interessant waren, weil er mit der ehemaligen ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat verheiratet ist.
„Dazu kommt mein Name. Das machte mich interessant. Heute bin ich zum Glück nicht mehr im Fokus“. Wenig verwunderlich hält er wenig von Staatsanwaltschaften, aber viel von den obersten Richtern. „Von der Objektivität der Oberinstanz bin ich überrascht“, so Mensdorff.
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