Trotz mehrerer Einbrüche im Vorarlberger Unterland ist ein 17-Jähriger nur formal verurteilt worden. Der Grund dafür: Eine frühere Strafe deckt auch später bekannt gewordene Straftaten ab.
„Die letzte Verhandlung hat wohl keinen sonderlich großen Eindruck auf Sie gemacht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass das nicht der richtige Weg ist.“ Gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstag setzte es mahnende Worte der Staatsanwältin in Richtung des Angeklagten.
Der junge Bursche hat trotz seines Alters schon einiges auf dem Kerbholz: Bereits Anfang Juni hatte der Jugendliche wegen Einbruchsdiebstahls eine teilbedingte Geldstrafe von 880 Euro ausgefasst, die Hälfte davon auf Bewährung. Anfang Jänner hatte er als sogenannter „Beitragstäter“ mit zwei anderen Burschen in Lochau und Bregenz gleich mehrere Straftaten begangen.
Alte Strafe deckt neue Straftaten ab
Weil ihm im Zuge einer Handyauswertung weitere Straftaten nachgewiesen werden konnten, gab es nun erneut ein Wiedersehen bei Gericht und die nächste Verurteilung in Form einer Zusatzstrafe. Allerdings nur formell. Denn nach Ansicht des Richters reicht die damals verhängte Strafe aus, um auch die später nachgewiesenen Taten abzudecken. Was konkret bedeutet, dass der Angeklagte zwar erneut einen Schuldspruch wegen Einbruchsdiebstahls kassierte, jedoch ohne spürbare Folgen.
Sie müssen eh noch die 440 Euro aus der letzten Verurteilung zahlen. Das ist mehr als Ihr Monatslohn.
Richter zum Lehrling
Die lapidare Ansage des Richters an den Delinquenten, der nun endlich eine Lehrstelle gefunden hat: „Sie müssen eh noch die 440 Euro aus der letzten Verurteilung zahlen. Das ist mehr als Ihr Monatslohn.“ Das Urteil ist rechtskräftig. Ungeachtet dessen steht dem Jugendlichen bald schon die nächste Verhandlung ins Haus.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.