Ex-Freund geschlagen

Junge Liebe endet für 19-Jährige vor Gericht

Gericht
10.07.2024 16:30

Ein junges Pärchen zeigte sich nach der Trennung letztes Jahr gegenseitig an. Beiden wird nun der Prozess wegen fortgesetzter Gewaltausübung gemacht. Vor Gericht in Wien kommt es aber zu einer ersten Versöhnung der beiden 19-Jährigen.

Blond, hübsch und zierlich – von außen würde man nicht ahnen, dass der 19-Jährigen fortgesetzte Gewalt an ihrem Ex-Freund vorgeworfen wird. Vor dem Saal 33 im Landesgericht Wien würdigen sich die beiden keines Blickes. Nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass beide derzeit wegen des anderen ein Strafverfahren anhängig haben. 

Ex-Pärchen zeigte sich gegenseitig an
Zuerst wird gegen die junge Wienerin verhandelt: Als die Beziehung letztes Jahr zu Ende ging, zeigte sie der gleichaltrige Ex wegen Gewaltausbrüchen an. Und das im Zuge seiner Beschuldigtenvernehmung, weil sie zuvor gegen ihn Anzeige erstattet hatte. Beide werfen sich gegenseitig Ohrfeigen und Kratzer in mehreren Angriffen von April bis Dezember 2022 vor. 

§ 107b StGB Fortgesetzte Gewaltausübung

(1) Wer gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt ausübt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Gewalt im Sinne von Abs. 1 übt aus, wer eine andere Person am Körper misshandelt oder vorsätzliche mit Strafe bedrohte Handlungen gegen Leib und Leben oder gegen die Freiheit mit Ausnahme der strafbaren Handlungen nach §§107a, 108 und 110 begeht.

Versöhnung vor Gericht statt Verurteilung
„Sowas habe ich selten. Das ist etwas ungewöhnlich, dass sich zwei junge Menschen, die auseinandergehen, strafrechtlich anzeigen“, so Frau Rat und schlägt vor, dass man bei einer Entschuldigung das Verfahren auch gegen einen außergerichtlichen Tatausgleich einstellen kann. „Ich denke, dass wir das erwachsen klären können“, willigt die 19-Jährige ein. Und auch ihr Ex ist einverstanden. 

Zitat Icon

Sowas habe ich selten. Das ist etwas ungewöhnlich, dass sich zwei junge Menschen, die auseinandergehen, strafrechtlich anzeigen.

Frau Rat vor Gericht

Nach einem Händedruck, einem gemurmelten „Entschuldigung“ und einem halbherzigen Mundwinkelzucken kann die junge Wienerin also ohne Verurteilung nach Hause gehen. Der 19-Jährige wartet noch auf seinen Prozess – der wohl ähnlich ausgehen wird. Die Richterin gibt den beiden noch auf den Weg: „Streiten kann man in einer Beziehung schon. Das ist normal. Aber vielleicht die Handgreiflichkeiten in Zukunft auslassen.“

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