Überraschung! Das Urteil im Prozess wegen der gegen Jérôme Boateng erhobenen Gewaltvorwürfe dürfte nun doch wie geplant am 19. Juli gesprochen werden. Freitag wurde der LASK-Star zu seinen Einkünften befragt und forderte sein Anwalt einen Freispruch. Die Staatsanwältin dagegen eine Millionenstrafe.
„Angeblich soll er schon als Kind seine Mutter und kleine Schwester geschlagen haben.“ Nachdem Boatengs Ex-Partnerin Sherin S. – sie ist auch die Mutter der gemeinsamen Zwillingstöchter (13) – dies am vierten Verhandlungstag als Zeugin ausgesagt hatte, wollte die Staatsanwältin nun die Mutter des LASK-Stars in den Zeugenstand rufen. Um zu erfragen, ob bzw. inwieweit diese Behauptung stimme.
Boatengs Mutter schweigt
Doch: Martina Boateng (61) gab dem Oberlandgericht München am Donnerstag bekannt, von ihrem ihr als Angehörige bestehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Was selbstverständlich erscheinen mag – aber längst nicht als sicher galt. Schließlich hatte Boatengs Mutter ihrem Sohn 2021 nach dem Selbstmord von dessen Ex-Partnerin Kasia Lenhardt (25) in einem Mail an den „Spiegel“ vorgeworfen, dass dieser Frauen jahrelang physisch und psychisch misshandelt hätte.
Ein unbewiesener Vorwurf, von dem sich die „Krone“ distanziert, zumal dies später auch Martina Boateng tat: Sie widerrief ihre Aussage! Was nichts daran ändert, dass aufgrund des Suizid-Dramas bis heute Ermittlungen gegen Boateng laufen bzw. dass auf den 35-Jährigen in dieser Causa am 1. August vorm Kammergericht Berlin auch ein Medien-Prozess anberaumt ist.
LASK-Gage? Ungefähr 30.000 Euro!
Zurück aber zum gestrigen Verhandlungstag in München. Der bisher der unspektakulärste war, zumindest keine neuen Abgründe ans Tageslicht kommen ließ, auch wenn es etwa auch um einen neuen und ebenfalls natürlich noch unbewiesenen Gewaltvorwurf aus dem Jahr 2019 ging, bei dem Boateng seine Ex-Partnerin Sherin S. am Ohr gepackt haben und bei dem sie Abschürfungen am Oberarm erlitten haben solle. Die größere Überraschung aber: Richterin Susanne Hemmerich forderte wohl auch aufgrund des „Ausfalls“ von Boatengs Mutter als Zeugin die Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung früh auf, sich auf die Schlussplädoyers vorzubereiten.
Anwalt fordert Freispruch
Was als Indiz dafür gewertet werden kann, dass – wie ursprünglich geplant – schon am kommenden Freitag das Urteil fallen dürfte. Weshalb die Richterin zur Findung einer möglichen Geldstrafe Boateng am fünften Verhandlungstag auch nach seinem Einkommen beim LASK fragte. „Ungefähr 30.000, zwei Jahre Vertrag“, kam es zurück. Dazu gab der 35-Jährige an, in Berlin Mieteinnahmen pro Jahr von 25.000 Euro zu haben und 1600 Euro Unterhalt pro Monat für seinen Sohn zu bezahlen. Während Boateng-Anwalt Walischewski von einer Strafe nichts wissen will, betonte: Der Vorwurf der Körperverletzung oder sogar von zwei Körperverletzungen der Ex habe sich nicht bestätigt: „Deshalb ist der Angeklagte freizusprechen oder das Vorgehen nicht zu ahnden.“
160 Tagessätze zu je 7000 Euro
Dagegen forderte Staatsanwältin Stefanie Eckert eine Strafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro. „Der Angeklagte hat sich der gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht. Eine Notwehrlage lag nicht vor“, begründet sie ihre satte Forderung: 160 Tagessätze zu je 7000 Euro – damit wäre der LASK-Star vorbestraft. Womit aber auch sicher ist: Eine der beiden Parteien wird gegen das für nächsten Freitag erwartete Urteil berufen. Womit dem Sudel-Prozess die nächste Verlängerung droht!
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