Nach jüngsten Roma-„Besetzungen“ von Wiesen kocht die Volksseele, weil „die“ alle Rechte hätten. Jedoch: Auch bei den Einheimischen, die auf fremder Flur campen, fehlt effiziente Handhabe. Aber das soll sich jetzt ändern.
Sie fahren in der Regel in Gespannen von gut zehn bis 50 Wohnmobilen, meist luxuriöse, bestens ausgestattete. „Mir hat ein Capo erklärt, dass der Wagen ihr Zuhause ist, das sie natürlich so schön wie möglich gestalten“, weiß Polizeisprecher Fritz Grundnig aus seinen Verhandlungen mit Sinti und Roma. Die man übrigens nur mit dem „Bürgermeister“ führen könne, „die anderen reden im Regelfall nicht mit Fremden, sind teils sogar offen feindselig“.
Die Wägen hätten in vielen Fällen französische oder belgische Kennzeichen, finanziell über Wasser hielten sich die Menschen meist mit dem Verkauf von Teppichen oder Haushaltswaren. Wenn es zu Delikten käme, dann kaum zu strafrechtlich relevanten. Für Ärger sorgt das fahrende Volk, das sich an Durchzugsstraßen niederlässt, wenn es das ohne Erlaubnis auf fremden Wiesen macht. Schäden verursacht. Oder Wasser und Strom anzapft und vielleicht sogar Flora und Fauna massiv gefährdet. Sowie Berge von Müll hinter sich lässt, die dann auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden müssen.
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Seit jüngsten Berichten über jene Roma, die sich in Dobl-Zwaring auf der Wiese eines Modellflug-Clubs niederließen, kocht die Volksseele jedenfalls gewaltig. Tenor: Gelten unsere Gesetze nicht für das fahrende Volk? Sind wir schon völlig machtlos im eigenen Land? Warum dürfen die illegalen Camper, was Einheimischen strengst verboten ist? Kommentare wie: „Ich musste für Schwarzcampen im Wald mal zahlen. Und bei denen kann man leider nix machen?“ – „Wir sind leider einfach nur mehr lächerlich und hilflos“ – „Aber wenn ich zwei Minuten falsch parke, dann. . .“ liest man in Onlineforen.
Die Thematik ist ausgesprochen komplex. es fehlt einfach die klare Handhabe. Und fällt noch dazu in mehrere Bereiche, wie dem Sicherheitspolizeigesetz, Zivilrecht. Tenor bei der Polizei: Man kann einschreiten, erstattet auch Anzeigen – aber es hapert an der Umsetzung.
Wegweisung sei so gut wie nicht möglich – wohin weist man solche Wagentrosse auch? Gegen die Roma kann Besitzstörungsklage eingebracht werden – die Zustellung an das „fahrende Volk“ mit wechselndem Aufenthaltsort allerdings würde schwierig – wenn nicht unmöglich. Und: Auch Einheimische könnten, sofern sie wild campieren, nicht automatisch weg gewiesen werden. Sondern ebenfalls mit so einer Klage eingedeckt werden. Die kann dann in der Norm auch zugestellt werden. . .
„Und das kann richtig, richtig teuer werden“, weiß Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle in Graz. Sie sieht das Problem grundsätzlich: „Uns fehlt die Handhabe gegen wildes Campen! Anders als in Wien oder in Salzburg haben wir da keine gesetzlichen Regelungen. Eine solche würde die Fronten klar machen und schon einmal viel an Konflikt verhindern, Sinti und Roma, aber überhaupt alle betreffen.“ Im Salzburger Campingplatzgesetz etwa heißt es deutlich, dass das Campieren außerhalb von Campingplätzen vom Bürgermeister untersagt werden kann.
Bislang war kein Fall bekannt, der einen Anlass dafür gegeben hätte
LH Christopher Drexler zur Frage, warum wir keine bessere Handhabe gegen wildes Campen in der Steiermark haben
Eine solche Regelung bleibt den Ländern überlassen – und warum haben wir keine? „Weil bislang kein Fall bekannt wäre, der einen Anlass dafür gegeben hätte und auch kein dahingehendes Anliegen an den Landeshauptmann herangetragen worden wäre“, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann Christopher Drexler. Aber: So geht es nicht weiter. „Fremde Grundstücke einfach in Beschlag zu nehmen ist völlig inakzeptabel. Egal, wer diese Menschen sind. Die Vorfälle der letzten Tage haben gezeigt, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen. Es muss eine klare Handhabe geben, die werden wir von Landesseite jetzt schaffen.“
Das fordert auch klar die FPÖ. Sowie auch Daniela Grabovac. Freilich – wie lange so etwas braucht bis zur Umsetzung traut man sich auch im Büro des LH nicht einzuschätzen. . .
Kein Schutz für die geschützten Tiere
Zwei der Fälle, die für gehörig Empörung sorgten: Im April veranlasste ein Amtstierarzt, der mit der Polizei in eine steirische Roma-„Niederlassung“ gekommen war, die Abnahme eines Chihuahua-Babys. Weil dieses „viel zu klein war, um von der Mutter getrennt zu sein, verängstigt war, nicht gesund wirkte“. Was dieser klaren behördlichen Ansage folgte lässt bei jedem gesetzestreuen Bürger die Wutbirne aufsteigen. Weil daraufhin Camper wüst drohten, sich mit „Fäusten und Schlägen“ verteidigen zu wollen, zog die Behörde wieder ab. Und zwar ohne das Hundebaby!
Für helle Empörung sorgte auch die Besetzung einer Wiese, die in Gerasdorf (NÖ) von streng geschützten Ziesel bewohnt wird. „Wer nur mit einem Reifen dort drauf parkt kriegt schon eine Batzenstrafe“, so eine Anrainerin. Nun, die Roma kamen mit an die 50 schweren Fahrzeugen, es sollen tote Tiere am Wegesrand gelegen sein, ihr unterirdisches Gangsystem wurde zerquetscht – dennoch konnte man die Leute nicht los werden!
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