Da hat nun also unser Höchstgericht ein Urteil erlassen, wonach eine Abschiebung in das von den Taliban beherrschte Afghanistan zulässig wäre. Und dabei hat es sich auf eine Einschätzung der EU-Asylagentur berufen, wonach dort nunmehr „keine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens“ gegeben wäre. Und prompt hat unser hochgeschätzter Herr Innenminister – die Nationalratswahlen lassen grüßen- verkündet, dass er auch andere Fälle von Afghanen diesbezüglich überprüfen lassen wolle.
EINERSEITS wissen wir allerdings, dass es mit Afghanistan keine Rücknahmeabkommen gibt und dass bei uns auch keine konsularische Vertretung des Landes existiert, über die Abschiebungen organisiert werden könnten. Warum? Weil man das Taliban- Regime nicht anerkennen will.
ANDERERSEITS wird man wohl nicht umhin können, auch mit den ach so bösen radikalislamistischen Taliban reden zu müssen. Es geht nämlich nicht nur um den betreffenden Einzelfall, über den unser Verfassungsgericht nun geurteilt hat. Es geht um geschätzte 50.000 Afghanen, die weitgehend illegal ins Land gekommen sind, in ihrer großen Mehrheit nicht integrierbar sind und ein statistisch nicht zu leugnendes Potenzial für Gewaltkriminalität und radikalen Islamismus darstellen.
Wir reden ja sonst auch mit allen möglichen Gewaltherrschern. Wo liegt der Unterschied zwischen irgendwelchen autoritären Wüstenscheichs und den Taliban?
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