Das Ende für die bekannteste Verbundkarte Tirols? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht Nicht-Tiroler benachteiligt und reichte nach einer Abmahnung nun Klage ein. Die Verantwortlichen für das Freizeitticket erklären die verzwickte Lage.
Rund 59.000 Freizeittickets (Vorverkaufspreis 686 Euro für Erwachsene) wurden zuletzt abgesetzt. Ob der Vorverkauf für die neue Saison wie geplant im Oktober starten kann, steht derzeit in den Sternen.
„Warnschuss“ schon im April
„Bereits Ende April wurde uns eine Abmahnung des VKI übermittelt, nun traf eine Klage ein“, gaben Freizeitticket-Initiator Thomas Schroll und Tirols Seilbahnsprecher Reinhard Klier nun bekannt. In einem Hintergrundgespräch erläuterten sie gegenüber Tiroler Medien die Lage. Man wolle rechtzeitig vorwarnen, denn sogar ein endgültiges Aus sei schlimmstenfalls möglich.
Wir haben jetzt zwei Monate Zeit, auf die Klage zu antworten
Tirols Seilbahnsprecher Reinhard Klier
Zwei Monate Zeit, um auf die Klage zu antworten
„Wir haben jetzt zwei Monate Zeit, auf die Klage zu antworten“, erklärte Klier. In dieser Woche will man mit Anwalts-Beistand weitere Schritte beraten. 18 Partner müssten sich dabei abstimmen.
Im Kern ortet der VKI gesetzwidrige Bestimmungen in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), vor allem in Hinblick darauf, dass Käufer ihren Wohnsitz in Tirol haben müssen.
Verordnung gegen Diskriminierung seit 2018
Dazu existiert seit Dezember 2018 die so genannte Geoblocking-Verordnung der EU, die jegliche „Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung“ – ausgenommen Steuerrecht – verbietet. Schroll: „Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass Verkehrsdienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind. Die Wirksamkeit der Geoblocking Verordnung, die ursprünglich für den Online Handel konzipiert wurde, ist fraglich.“
Seilbahnen betroffen von spezieller Verordnung?
Eingestuft als Dienstleister müssten sich aber wohl auch Seilbahnen der Anti-Diskriminierungs-Verordnung unterwerfen.
Wir haben die Auffassung, dass Seilbahnen Verkehrsdienstleister sind. Da ist die Rechtslage anders.
Freizeitticket-Initiator Thomas Schroll
Weiter gehen kann es nun „in alle Richtungen“, ließen Klier und Schroll vieles offen. Denkbar sei ein Aus des Freizeittickets, auch die Preise könnten steigen. Das Versprechen am Ende: „Wir werden uns um eine bestmögliche Lösung im Sinne der heimischen Bevölkerung bemühen – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.“
Darum reichte VKI die Klage ein
Der VKI gibt an, aufgrund von Konsumenten-Beschwerden und -anfragen auf den Fall des Freizeittickets Tirol aufmerksam geworden zu sein. Daraufhin habe man die AGB überprüft, zumindest in sieben Details ortet man Verstöße.
Gleichbehandlung verletzt?
Die Beschränkung des Freizeittickets auf Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol widerspreche nach rechtskräftige Judikatur eines Zivilgerichts in Wien dem Gleichbehandlungsgesetz. Ähnliche sei die Sachlage beim Semesterticket der Wiener Linien gelegen. Die Abmahnung bzw. nunmehrige Klage gegen das Freizeitticket betreffe mehrere Punkte: neben der Wohnsitzbestimmung etwa auch die extra Bepreisung für die Ausstellung der Zutrittskarte oder den Beschränkungen der Rückzahlungsansprüche von Konsumenten.
Wir wollen keineswegs das Angebot des Freizeitticket Tirol per se bekämpfen, sondern einzelne Klauseln in den AGB, die Konsumenten benachteiligen würden.
Aus der Klagsbegründung des VKI
Der VKI betont, dass man keineswegs das Angebot des Freizeitticket Tirol per se bekämpfe, sondern einzelne Klauseln in den AGB, die Konsumenten benachteiligen würden. Ziel sei es, dass das Freizeitticket allen Konsumenten (etwa auch Salzburger oder Vorarlbergern mit Hauptwohnsitz im Grenzgebiet zu Tirol) offensteht.
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