Auch Senioren werden auf sozialen Medien immer aktiver. Eine 72-Jährige aus St. Oswald bei Freistadt hat sich aber etwas zu viel erlaubt: Sie hatte online ein Bild eines Polizisten gepostet, und sich abfällig über ihn geäußert. Sie wurde am Montag in Linz zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt.
Ihrem Unmut über einen Polizisten hatte am 23. Februar 2021 eine heute 72-Jährige auf einem sozialen Medium kundgetan. So hatte sie in ihrem Post unter anderen ein Foto verwendet, in dem der Beamte für Bekannte durchaus erkennbar gewesen sei. Obendrein hatte sie auf die Veröffentlichung seines Namens gedrängt und unter anderem seinen „sofortigen Ausschluss von jeglicher Mensch- und Tierwelt“ gefordert.
Vorwurf üble Nachrede
Weil sie das Posting öffentlich geteilt hatte, war es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Deswegen musste sie sich am Montag vor dem Landesgericht Linz verantworten. Ein Urteil wurde zügig gefällt: Wegen übler Nachrede muss sie 180 Tagessätze zu je 13 Euro, also 2340 Euro zahlen. Ein Drittel davon aber, 780 Euro, wurden ihr bedingt erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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