Aus Ärger über die Erhöhung des Stromtarifs zog ein Kunde der Burgenland Energie vor Gericht. In einem erstinstanzlichen Urteil bekam er 67 Euro zugesprochen. Der Energiekonzern betont hingegen, dass er sich mit einem Tarifwechsel fast 900 Euro gespart hätte. Der Streit könnte noch in weitere Instanzen gehen.
Stein des Anstoßes war eine Erhöhung des Strompreises durch die Burgenland Energie, welche Friedrich K. aus Großwarasdorf Ende 2022 ins Haus flatterte. Der Tarif wurde damals deutlich nach oben korrigiert. Für den Mittelburgenländer war dies nicht nachvollziehbar. Denn die Erhöhung sei auf Basis des ÖSPI (Österreichischer Strompreis-Index) erfolgt. Dieser richtet sich nach den Strom-Großhandelspreisen an der Energie-Börse Leipzig. Der burgenländische Energiekonzern liefert aber 100 Prozent erneuerbare Energie.
Verfahren dauerte neun Monate
Für K. passte das nicht zusammen, er nahm sich einen Anwalt und klagte. Rund neun Monate lang dauerte das Verfahren am Bezirksgericht Eisenstadt. Jetzt gibt es ein nicht rechtskräftiges Urteil. Bei einem Streitwert von 648 Euro wurden K. 67,44 Euro zugesprochen.
Gericht kritisiert Preis-Klausel
Das Gericht kam in der ersten Instanz zu der Ansicht, dass die auf Basis des ÖSPI vorgenommene Preisänderung der im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geforderten Angemessenheit widerspricht. Die Klausel zur Preiserhöhung diene nicht dem Ausgleich der allgemeinen Inflation, sondern der Anpassung geänderter Marktpreise. Auch hätte der Kunde einen Monat vor Wirksamkeit über die Änderung informiert und darauf hingewiesen werden müssen, dass er ein kostenloses Kündigungsrecht hat. Das sei nicht passiert.
Nachteil für Kunden?
K. zeigt sich mit diesem Urteil zufrieden. Es sei ihm nicht um das Geld gegangen, sondern darum zu zeigen, dass billig produzierte erneuerbare Energie durch einen teuren ÖSPI tarifiert werde – zum Nachteil der Kunden.
Unterschiedliche Rechtsansichten
Bei der Burgenland Energie hingegen wird erklärt, dass man sich bei Preisanpassungen streng an die gesetzlichen Bestimmungen halte. Bei dem konkreten Verfahren handle es sich juristisch um einen Einzelfall ohne Präjudiz. Man hätte wie andere Energieanbieter den Kunden kündigen können, da er ein für ihn günstigeres Angebot nicht angenommen hatte. Diesen Weg habe man mit Absicht nicht eingeschlagen, betont der Energiekonzern.
20.000 Euro Kosten für 67 Euro Guthaben
Dass der Kunde trotz des geringen Streitwerts kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung gehabt habe, kann man nicht nachvollziehen. Wiederholte Angebote für einen Vergleich seien von dem Mittelburgenländer abgelehnt worden. Der Energieversorger verweist außerdem darauf, dass sich die Anwaltskosten für das Verfahren auf rund 20.000 Euro belaufen – bei einer Gutschrift in der Höhe von 67 Euro. Dabei hätte sich der Kunde fast 900 Euro sparen können, wenn er einfach auf einen günstigeren Tarif gewechselt hätte, heißt es von der Burgenland Energie.
Jetzt droht dem Kunden Schadensersatzforderung
Der Konzern prüft nun seinerseits eine Schadenersatzforderung-Klage gegen K. Im Zuge dieser könnte der Energieversorger einen 478 Euro-Rabatt, den man K. gewährte, wieder zurückfordern. Auch der Gang zu weiteren Instanzen steht im Raum.
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