42-Jähriger verurteilt

Baby und Kleinkind in der Straßenbahn attackiert

Gericht
15.07.2024 19:00

Gleich ein Konvolut an Straftaten wirft die Staatsanwaltschaft einem Wiener vor. Wohl das schwerwiegendste: In der Straßenbahn trat er auf einen Kinderwagen mit einem erst vier Monate alten Baby ein. Ein dreijähriges Mädchen schlug er mit Fäusten. Und das schwer betrunken. Dem Alkohol möchte der 42-Jährige aber nicht den Rücken zukehren …

„Da hat sich einiges aufgebaut im letzten Jahr“, stellt Richter Roman Palmstingl mit Blick auf gleich drei Strafanträge gegen den 42-Jährigen fest. Diebstahl, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, diverse Körperverletzungen – und all das im Zustand voller Berauschung. „Ich bin alkoholkrank“, spricht der obdachlose Wiener wohl den Kern des Problems an.

Unfassbare Angriffe auf Baby und Kleinkind
Die schockierendsten zwei Taten: In der Wiener Straßenbahn 46 trat er auf einen Kinderwagen mit einem erst vier Monate alten Baby ein, schrie dabei ausländerfeindliche Sprüche und schimpfte gegen Frauen und Kinder. Dem kleinen Mädchen passierte glücklicherweise – außer einem gewaltigen Schock – nichts.

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Es ist uns natürlich bewusst, dass immer, wenn es gegen Kinder geht, die Emotionen aufgewühlt werden. Aber es ist Gott sei Dank nichts passiert und niemand wurde verletzt.

(Bild: Krone KREATIV/Klemens Groh)

Verteidiger Philipp Springer

An einem anderen Tag versetze er ebenfalls in einer Bim einer Dreijährigen Faustschläge. Auch sie blieb Gott sei Dank unverletzt. Nun versucht der Angeklagte im Wiener Landl die unfassbaren Angriffe zu erklären, die von Überwachungskameras dokumentiert wurden: „Ich hab‘ doch gesagt, ich hab‘ mich nicht im Griff. Ich kann keine Kinder leiden, wenn sie schreien und laut sind.“ – „Aber hinhauen können sie auch nicht“, rügt Herr Rat.

Und schlägt in nächsten Satz eine Alkoholtherapie vor. Die eher unkooperative Antwort des 42-jährigen Obdachlosen: „Nein. Da hab’ ich gar nichts mehr im Leben, wenn ich nicht mehr trinken kann.“ Der Mandant von Anwalt Philipp Springer fasst zehn Monate bedingte Haft aus. Und die Weisung trocken zu bleiben ...

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