Mehr als ein Jahr nach einem verheerenden Brand steht das denkmalgeschützte Weiße Rössl in Gries am Brenner in Tirol immer noch ohne schützende Abdeckung da. Nun blitzte das Bundesdenkmalamt auch noch beim Landesverwaltungsgericht ab.
Schön langsam wächst sich die Causa rund um das Weiße Rössl in Gries am Brenner zu einer unendlichen Geschichte aus. Wie berichtet, steht das denkmalgeschützte Gebäude seit einem Brand im Mai des Vorjahres ohne schützendes Dach da. Regen und Schnee haben dem jahrhundertealten Gasthof bereits gehörig zugesetzt.
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig die Verbesserung der Erhaltungspflicht ist.
Stellungnahme Bundesdenkmalamt
Denkmalamt hätte sich Schutz viel kosten lassen
Und auch die nächsten Gewitter wird das Weiße Rössl wohl ohne geeigneten Schutz über sich ergehen lassen müssen. Denn nun hat das Bundesdenkmalamt (BDA) einen weiteren Rückschlag im Bemühen um die Anbringung einer Notabdeckung erlitten. Das Denkmalamt hätte die Kosten dafür sogar großteils getragen. Bis zu 100.000 Euro waren dafür reserviert.
Vorschreibung so nicht möglich
Nach langem und erfolglosem Hin und Her mit dem Eigentümer wollte man mit einer Vorschreibung die Abdeckung endlich erwirken. Dagegen hat der Eigentümer jedoch Rechtsmittel eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht in Innsbruck war nun am Zug und erteilte dem Bundesdenkmalamt eine Absage. „Nach der derzeitigen Rechtslage können – so das Landesverwaltungsgericht – nur Sicherungsmaßnahmen aufgetragen werden, die keine oder nur geringe Kosten verursachen“, heißt es beim BDA auf Anfrage der „Krone“.
Das Denkmalamt prüft nun weitere Schritte. Festgehalten wird, dass die Entscheidung zeige, „wie wichtig die Verbesserung der Erhaltungspflicht, wie sie die Novelle des Denkmalschutzgesetzes vorsieht, ist“. Die Novelle wird mit 1. September in Kraft treten. Ob sie dem Weißen Rössl mehr Schutz bringt, bleibt abzuwarten.
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