Vor beinahe zwei Jahren wurde der kleine Leon tot aus der Kitzbüheler Ache geborgen. Am Mittwoch startet nun der Prozess um das tragische Ertrinken des Sechsjährigen. Das laut Staatsanwaltschaft Mord war – und zwar durch den Vater des Buben, der auf der Anklagebank Platz nehmen muss.
Der Fall sorgte für Aufsehen auch über Österreichs Grenzen hinaus: Der heute 39-Jährige war im August 2022 mit seinem Sohn spazieren. Nur das konnte Leon beruhigen, er war unheilbar krank. In den Morgenstunden fanden Passanten den Vater neben dem leeren Kinderwagen am Boden liegend; sein Sohn wurde eine Stunde später leblos auf einer Sandbank gefunden.
Ein grausamer Raubversuch – so die Aussage des Deutschen. Ins Visier der Ermittlungen rückt aber schnell der Vater selbst; Ende Februar 2023 dann der Paukenschlag: Er wird festgenommen! Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Kritik an Ermittlungsarbeit
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte gegen den 39-Jährigen schließlich Ende April Mordanklage erhoben. Der Deutsche muss sich zudem wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Ihm droht im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft. Die Verteidigung verzichtete zuletzt auf einen Einspruch gegen die Anklage.
Seine Anwälte kritisierten zudem wiederholt und öffentlichkeitswirksam die Ermittlungsarbeit von Polizei beziehungsweise Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft massiv. Die Anklagebehörde wiederum wies ihrerseits die Vorwürfe scharf zurück.
Drei Prozesstage geplant
In einer dreitägigen Verhandlung (Mittwoch, Donnerstag und am 1. August) im Landesgericht Innsbruck soll nun geklärt werden, ob der tatverdächtige Vater seinen sechsjährigen Sohn ermordet hat.
Dazu sollen nicht weniger als 25 Zeugen aussagen. Vier Sachverständige werden ihre Gutachten erstatten – zwei Gerichtsmediziner, ein IT-Gutachter und ein neurologisch-psychiatrischer Gutachter.
Großes Medieninteresse an Mordprozess
Das Verfahren findet unter beachtlichem Medieninteresse statt. Knapp 25 Vertreter aus Österreich und Deutschland werden an dem Prozess teilnehmen.
Dass sich der angeklagte 39-Jährige nicht schuldig bekennen wird, kommunizierte er bereits durch seinen Verteidiger im Vorfeld, er übt außerdem scharfe Kritik an der Beweisführung der Staatsanwaltschaft. Ein Urteil ist für den 1. August angesetzt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.