Kein Vorsatz erkennbar

Staatsanwalt schmettert Strafantrag gegen EVN ab

Niederösterreich
16.07.2024 19:00

Zu hohe Energiepreise, zu wenig Information: Das reichte Verbraucherschützern zuletzt für eine Betrugsanzeige gegen den niederösterreichischen Energieversorger EVN. Damit blitzten sie bei den Behörden jedoch ab.

Spätestens jetzt ist klar, weshalb der heimische Energieversorger EVN der Anzeige des Verbraucherschutzvereines gelassen entgegensah. Wie berichtet, hatte die Organisation mit Sitz in Wien einen Strafantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht.

Verein warf EVN offen Betrug vor
Der Vorwurf wog schwer: Die EVN habe drohende Tariferhöhungen ihren Kunden nicht rechtskonform angekündigt. Und das vorsätzlich, wie es in der Sachverhaltsdarstellung heißt. Damit stand Betrug im Raum. Rasch und – gelinde gesagt – sehr deutlich folgte nun die Abfuhr der Behörden.

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

Im Zusammenhang mit dem angeführten Sachverhalt mit Verfügung vom 11.7.2024 wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 35c StAG abgesehen, weil es an einer strafrechtlich relevanten Täuschungshandlung fehlte, zumal die Unterlassung der Mitteilung einer tariflichen Preisanpassung an Marktwerte zwar zivilrechtliche Rechtspflichten verletzen kann, aber keiner (aktiven) Täuschung über Tatsachen iSd § 2 StGB gleichzusetzen ist.

Es fehle schlicht eine „strafrechtlich relevante Täuschungshaltung“ wird in der Stellungnahme der WKSta angeführt. Diese hält zumindest fest, dass „die Unterlassung der Mitteilung über tarifliche Preisanpassung an Marktwerte zwar zivilrechtliche Rechtspflichten verletzen kann“, das aber keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechtfertige.

Und: „Zudem war kein Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung feststellbar.“ Kunden hätten in Folge der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs in der Ukraine sehr wohl mit einer Teuerung rechnen müssen. Der Anfangsverdacht eines Schädigungsvorsatzes lag demnach einfach nicht vor, heißt es in dem Schreiben, das auch der „Krone“ vorliegt, weiter.

Anpassungen waren rechtskonform
Außer Spesen also nichts gewesen? Die EVN reagiert weiterhin gelassen, sieht sich in dem „Urteil“ mehr als bestätigt. „Wir haben alle Anpassungen rechtskonform kommuniziert“, heißt es knapp. Das eigentliche Problem liegt im Hintergrund. In bester Absicht drängten Konsumentenschützer darauf, dass alle Tarifänderungen von den Kunden aktiv zu bestätigen seien.

Zitat Icon

Natürlich hat die EVN in den Krisen der letzten Jahre auch einige Fehler gemacht. Doch diese Unterstellungen waren völlig haltlos.

(Bild: EVN)

Stefan Zach, Unternehmenssprecher der EVN

Das trifft aber nicht nur Erhöhungen, sondern auch Senkungen. Hier war der Rücklauf zuletzt gering: Der ersten Reduktion von 26,5 auf 22,5 Cent pro Kilowattstunde stimmten noch 30 Prozent der Kunden zu, bei der nächsten Senkung auf 14,9 Cent reagierten innerhalb von vier Wochen gerade einmal zwei Prozent der Kunden.

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