Prozess in Feldkirch

Passantin mit einem Messer bedroht

Vorarlberg
17.07.2024 06:00

Wilde Szenen haben sich im Mai in Dornbirn abgespielt. Eine Schweizerin hatte erst eine Passantin bedroht und dann einen Polizisten attackiert. Nun stand der Prozess an.

In Handschellen wird die 49-Jährige am Dienstag in den Verhandlungssaal geführt. Sie lächelt und ist höflich gegenüber Richter und Staatsanwalt. Dass sich hinter der Fassade der Schweizerin eine unberechenbare Person verbirgt, ergibt sich einerseits aus dem Strafantrag, andererseits aus den Schilderungen der Arbeitslosen selbst. Doch dazu später.

Fühlte sich verfolgt
Verantworten muss sich die gelernte Konditorin wegen gefährlicher Drohung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Tierquälerei. Doch schuldig fühlt sich die Angeklagte „eigentlich nicht“. Zum ersten Vorfall kam es am 16. Mai auf der Dornbirner Sägerbrücke. Weil sie sich von einer Passantin verfolgt fühlt, zückt die Schweizerin ein Sackmesser und droht der Ahnungslosen: „Ich steche euch alle ab!“ Das Opfer wehrt sich mit einem Regenschirm und alarmiert daraufhin die Polizei. Als die Beamten eintreffen und versuchen, die Angreiferin festzunehmen, wehrt sich diese mit Fußtritten.

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Ich bin in der Vergangenheit schon des Öfteren von Banden verfolgt worden und daher auch gegenüber dieser Frau misstrauisch geworden.

Die Angeklagte vor Gericht

Im Prozess erachtet die Angeklagte ihr Handeln als gerechtfertigt. Zur gefährlichen Drohung gegenüber der Passantin sagt sie, sie sei schon in der Vergangenheit von Banden verfolgt und deshalb auch gegenüber der Frau misstrauisch geworden. Die Fußtritte gegen den Beamten rechtfertigt die Furie mit dessen Arroganz und den Schmerzen, die sie erdulden musste, als der Polizist ihr die Arme am Rücken fixierte. Bei einer Nachschau in ihrer Bleibe in Vorarlberg wurden nicht nur zahlreiche Messer und eine Axt sichergestellt, im Keller stießen die Beamten zudem auf zwei halb verhungerte und eingekotete Meerschweinchen, weshalb sich die Schweizerin nun auch wegen Tierquälerei verantworten muss.

Für Staatsanwalt Richard Gschwenter ist der Fall hinreichend klar: „Die Dame ist etwas verwirrt, jedoch zu hundert Prozent zurechnungsfähig.“ (Bild: Chantal Dorn)
Für Staatsanwalt Richard Gschwenter ist der Fall hinreichend klar: „Die Dame ist etwas verwirrt, jedoch zu hundert Prozent zurechnungsfähig.“

Abermals ist sich die 49-Jährige keiner Schuld bewusst. Cindy und Anna, so die Namen der Meerschweinchen, seien eh schon alt. Eines habe Blasen-, das andere Nierenprobleme. Außerdem habe sie die Tiere eh in eine Tierpension bringen wollen. Mittlerweile sind sie im Tierheim untergebracht. Richter Christoph Stadler spricht die Eidgenossin schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt sie zu sieben Monaten Haft, sechs davon auf Bewährung. Nachdem die Frau bereits einen Monat in U-Haft saß, wurde sie im Anschluss der Verhandlung enthaftet. Ihr Schlusswort: „Ah, dänn git’s jetzt chai Handschälla meh? Das isch no glatt!“

Chantal Dorn
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