Lungauerin (66) starb

„Schwere Fehler“ bei tödlicher Spitalsbehandlung

Salzburg
17.07.2024 06:00

Eineinhalb Jahre nach dem Tod einer Lungauerin (66) nach einer Magen-Darm-Spiegelung weist ein Experte auf gravierende Missstände hin: Es seien „schwere Fehler“ passiert, die zum Tod geführt haben sollen. Der Opfer-Anwalt hofft auf Wiederaufnahme der Ermittlungen.

Eine Einheimische (66) hat Kreuz- und Bauchschmerzen und besucht den Hausarzt. Dort bricht ihr Kreislauf zusammen. Der Mediziner schickt sie ins Tamsweger Spital – tags später wird eine Magen-Darm-Spiegelung durchgeführt, die zum Tod der Patientin führt. Das ist im Jänner 2023 passiert. Das Spital entschuldigt sich danach, die Staatsanwaltschaft beauftragt Ermittlungen und stellt diese im Mai aufgrund eines Gutachtens gänzlich ein.

Opfer-Anwalt Stefan Rieder (Bild: Tschepp Markus)
Opfer-Anwalt Stefan Rieder

Womöglich zu Unrecht? Das deutet der Anwalt der Opfer-Familie, Stefan Rieder vom Opferschutzverein Weißer Ring, an und spricht von „gröbsten Fehlern vor und während der Darmspiegelung“. Rieder verweist dabei auf einen Experten: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zu drei Zeitpunkten in der Behandlung von Frau P. schwere Fehler passiert sind, wobei zu allen drei Zeitpunkten bei korrekter Behandlung der Tod mit unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten verhindert hätte werden können.“ Das sind die Worte eines gerichtlich beeideten medizinischen Sachverständigen, niedergeschrieben in einem 18-seitigen Gutachten.

„Organisationsmangel“ und „massive Gewalt“
Dieses hat das Zivilgericht in Auftrag gegeben. Die Familie klagt nämlich auf dem Zivilrechtsweg die Salzburger Landeskliniken (SALK), zu der das Tamsweger Spital gehört. Und der Mediziner betont in der Expertise: „Meine Schlussfolgerungen widersprechen dem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben Gutachten diametral.“ Laut dem Gutachter war eine Koloskopie (Darmspiegelung) kontraindiziert.

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Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass Patienten, die nicht in ein Zentralkrankenhaus gehen, mit einer minderen ärztlichen Leistung rechnen müssen.

Anwalt Stefan Rieder

Heißt: Diese Behandlung hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Vielmehr hätten andere Untersuchungen, wie eine Computertomografie (CT) oder Ultraschall, gemacht werden müssen, so der Arzt: „Dies ist Standard bzw. Praxis in Österreichs Krankenhäusern.“ Weiters weist er auf zu wenig verabreichte Blutkonserven hin, benennt dies als „schweren Organisationsmangel“, und ortet den Einsatz von „massiver Gewalt“ bei der Darmspiegelung.

Rieder hofft im Sinne der Opfer-Familie, dass die Anklagebehörde die Ermittlungen wieder aufnimmt – aufgrund der neuen Erkenntnisse durch das Gutachten.

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