Berichte über ausspionierte Airbnb-Nutzer hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben. Bedauerliche Einzelfälle, so schien es. Doch das Problem voyeuristischer Vermieter dürfte weitaus größer sein als bislang angenommen – und von der Plattform gerne verschwiegen werden.
„Respektiere stets die Privatsphäre deiner Gäste“ – so verlangt es Airbnb von Gastgebern, die ihre privaten Unterkünfte über die Plattform für die Kurzzeitvermietung zur Verfügung stellen. Wer in den offiziellen Community-Richtlinien weiterliest, erfährt, dass Vermieter weltweit seit dem 30. April dieses Jahres „keine Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zur Überwachung ihrer Unterkünfte verwenden“ dürfen – „auch dann nicht, wenn diese Geräte ausgeschaltet sind“.
Versteckte Kameras „waren schon immer verboten und werden es auch weiterhin bleiben“, betont Airbnb. Doch viele Vermieter dürften sich nicht daran halten. Das belegen nun öffentlich gewordene Aussagen eines Airbnb-Vertreters, der bei einer gerichtlich angeordneten Anhörung einen seltenen Einblick in das Problem der versteckten Kameras bot.
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