Felsenfest hält die Mutter des ertrunkenen Leon (6) daran fest, dass nicht der Vater für den Tod des Tiroler Buben verantwortlich ist. Es waren emotionale Minuten im Gerichtssaal am zweiten Verhandlungstag.
Sichtlich aufgewühlt betritt die 39-Jährige am Tag zwei des Mordprozesses den Schwurgerichtssaal in Innsbruck. „Darf ich?“, fragt sie zögernd – um ihren angeklagten Mann schluchzend zu umarmen.
Die Wochen vor dem Drama schildert sie als Phase der Hoffnung. Der oft rastlose Bub mit dem Syngap-Syndrom habe eine „Wahnsinnsentwicklung“ gemacht. „Er lief sogar selbstständig zu den Kälbern“, beschreibt sie den benachbarten Bauernhof als Highlight für den Sechsjährigen. Auch habe er sich per Zeigefinger verständlich machen können, zudem hatte man drei Betreuungskräfte in Aussicht.
Und ja, die Ablehnung durch den Kindergarten im Sommer 2022 sei ein Tiefschlag gewesen, aber das Kämpfen hatte die Familie quasi verinnerlicht. „Mein Mann war dabei der Ruhepol“, betont die Physiotherapeutin. Zuletzt hatte der Vater auch noch die Küche umgebaut, damit sie tauglicher für Leon ist. „Zu 1000 Prozent hatte ich niemals einen Zweifel an der Unschuld meines Mannes.“
Der krone.at-Ticker zum zweiten Prozesstag:
Auch Mutter kann Rätsel um Flasche nicht klären
Wie andere Betreuer konnte auch die Mutter nicht erklären, warum sich eine auffällig pinke Glasflasche (die Tatwaffe des angeblichen Räubers) schon vor dem Drama ausgerechnet im Kinderwagen befand, wie Videos beweisen. Gut möglich, sagte sie, dass jemand die leere Flasche in dieses „Ramschfach“ gelegt habe.
Wie berichtet, gab der 40-Jährige an, in der Nacht auf 22. August 2022 von hinten bewusstlos geschlagen worden zu sein, danach sei der von Wasser extrem faszinierte Leon in die nahe Großache bei St. Johann gelaufen und ertrunken. Die Ermittlungen führten dann aber zum Vater.
Leons Mutter kritisiert die Ermittlungen. In eineinhalb Jahren habe sie das Vertrauen in die Polizei verloren: So sei man selbst zu Geschäftsinhabern in St. Johann gelaufen, um sie um Kamera-Auswertungen zu ersuchen. Ermittler im Zeugenstand schilderten hingegen ihre akribische Arbeit.
Eindrücke von Leons Betreuungspersonen zu Lichtblicken und Rückschlägen im Leben der Familie lässt Richter Andreas Fleckl kaum zu: „Das löst nicht die Schuldfrage in diesem Mordfall“, verkündet er nach einer kurzen Beratung des Senats. Auch Videos, die glückliche Minuten mit Leon zeigen sollten, wurden als Beweismittel abgelehnt.
Antrag auf Befangenheit vom Gericht abgelehnt
Abgelehnt wurde auch ein Befangenheitsantrag der Verteidiger. Sie wiesen auf einen kurzen flapsigen Dialog von Geschworenen und dem Rechtsmediziner vor dem Gerichtsgebäude hin – vergeblich. Die Urteilsverkündigung nach rund 25 Zeugen am Donnerstag ist für 1. August geplant.
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