Corona-Impfstoffe
EU-Kommission hat gegen EU-Recht verstoßen!
Wegen ihrer intransparenten Beschaffung von Corona-Impfstoffen steht die EU-Kommission seit Jahren in der Kritik – und nicht nur von eingefleischten Impfgegnern. Es gab unter anderem auch Anzeigen gegen Kommissionschefin Ursula von der Leyen. Auch die EU-Staatsanwaltschaft ermittelte. Nun hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) festgestellt, dass mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Impfstoff-Verträgen gegen EU-Recht verstoßen wurde.
2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht.
Gericht verweist auf besonderes öffentliches Interesse
Das Gericht beanstandete, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitgehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.
Die Kommission sollte nun offener sein in ihrem Entscheidungsfindungsprozess, forderte die Abgeordnete Kim van Sparrentak, eine der Klägerinnen. „Das Urteil ist wichtig für die Zukunft, weil die Kommission weitere gemeinsame Beschaffungen unternehmen wird in Bereichen wie Gesundheit und Verteidigung“, sagte die niederländische Parlamentarierin, die der Fraktion der Grünen angehört. Die neue Kommission werde mit dem Urteil ihr Handeln entsprechend anpassen müssen, ergänzte sie mit Blick auf das neue Kolleg, das nach der Europawahl jetzt gebildet wird.
Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin – ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt. Gegen den Richterspruch kann die EU-Kommission nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) berufen.
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