Corona-Impfstoffe

EU-Kommission hat gegen EU-Recht verstoßen!

Ausland
17.07.2024 13:07

Wegen ihrer intransparenten Beschaffung von Corona-Impfstoffen steht die EU-Kommission seit Jahren in der Kritik – und nicht nur von eingefleischten Impfgegnern. Es gab unter anderem auch Anzeigen gegen Kommissionschefin Ursula von der Leyen. Auch die EU-Staatsanwaltschaft ermittelte. Nun hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) festgestellt, dass mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Impfstoff-Verträgen gegen EU-Recht verstoßen wurde.

2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht. 

(Bild: APA/AFP/Tobias SCHWARZ)

Gericht verweist auf besonderes öffentliches Interesse
Das Gericht beanstandete, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitgehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde. Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.

Das Urteil in erster Instanz erging kurz vor der Abstimmung über EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. (Bild: EPA)
Das Urteil in erster Instanz erging kurz vor der Abstimmung über EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

Die Kommission sollte nun offener sein in ihrem Entscheidungsfindungsprozess, forderte die Abgeordnete Kim van Sparrentak, eine der Klägerinnen. „Das Urteil ist wichtig für die Zukunft, weil die Kommission weitere gemeinsame Beschaffungen unternehmen wird in Bereichen wie Gesundheit und Verteidigung“, sagte die niederländische Parlamentarierin, die der Fraktion der Grünen angehört. Die neue Kommission werde mit dem Urteil ihr Handeln entsprechend anpassen müssen, ergänzte sie mit Blick auf das neue Kolleg, das nach der Europawahl jetzt gebildet wird.

Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin – ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt. Gegen den Richterspruch kann die EU-Kommission nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) berufen.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spielechevron_right
Vorteilsweltchevron_right