Mord an Ex-Frau

Lebenslange Haftstrafe für den Kabel-Würger

Ausland
18.07.2024 06:00

Späte Gerechtigkeit: Mehr als vier Jahre nachdem er seine Ex-Ehefrau sterbend in einen deutschen Fluss geworfen hatte, wurde der am Wiener Flughafen gefasste Killer verurteilt.

Das abscheuliche Verbrechen ereignete sich im April 2020 nahe einem Radweg zwischen Berlin und der Ostseeinsel Usedom an der Panke, einem Nebenfluss der Spree. Ein heute 43-jähriger Mann soll dort seine Ex-Ehefrau nach der Scheidung zu einer vermeintlichen Aussprache in die tödliche Falle gelockt haben. Er würgte die damals 32-jährige Köchin mit Kabelbindern bis zur Bewusstlosigkeit, vergewaltigte sein wehrloses Opfer dann – und warf die wohl noch atmende Frau ins Wasser.

Vermisstenanzeige und falsche Tränen nach Tat
Sein Motiv: Frust über die Trennung und rasende Eifersucht wegen der neuen Liebe seiner „Ex“. Am Tag nach der Bluttat machte der Verdächtige noch eiskalt eine Vermisstenanzeige bei der Polizei und vergoss falsche Tränen, als er vom Leichenfund erfuhr. Als sich die Schlinge der Ermittler immer weiter zuzog, tauchte der mutmaßliche Frauenmörder in Thailand unter – bis aufgrund eines internationalen Haftbefehls auf dem Wiener Flughafen kurz vor seiner weiteren Flucht nach Polen Ende September des Vorjahres die Handschellen klickten.

An der Panke (gr. Bild) soll sich die abscheuliche Tat ereignet haben. Der Verdächtige (kl. Bild) wurde am Flughafen Wien-Schwechat verhaftet. (Bild: stock.adobe.com/Achim Wagner, bild.de/Jörg Bergmann, Krone KREATIV)
An der Panke (gr. Bild) soll sich die abscheuliche Tat ereignet haben. Der Verdächtige (kl. Bild) wurde am Flughafen Wien-Schwechat verhaftet.

Verräterische Videobilder auf dem Weg zum Tatort
Jetzt, mehr als vier Jahre später, fand der Prozess am Landesgericht Frankfurt an der Oder statt. Während die Verteidigung auf Freispruch plädierte, waren die Beweise und Indizien der Staatsanwaltschaft erdrückend. So wurden vor Gericht Videobilder des Angeklagten mit seiner Frau auf dem Weg zum späteren Tatort gezeigt.

Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil: lebenslange Haft! Da zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach frühestens 15 Jahren zwar rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

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