Der lang ersehnte Urlaub ist zu Ende, und bevor es wieder nach Hause geht, noch schnell zum Zoll. Damit auch dort alles reibungslos verläuft und die Urlaubsfreude nicht auf den letzten Metern auf der Strecke bleibt, sollten Reisende einige Tipps beachten.
Jahr für Jahr nehmen Reisende zahlreiche Souvenirs aus Allerwelt nach Österreich mit. Nicht immer kann das sorgenfrei passieren. „Die sicherste Urlaubserinnerung ist immer das Foto. Wenn es doch ein Souvenir sein soll, beachten Sie bitte unsere Tipps für eine sorgenfreie Rückreise“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Je stärker der Alkohol, desto weniger ist erlaubt
Innerhalb der EU gilt grundsätzlich freier Warenverkehr. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Bei Alkohol oder Tabak gelten beispielsweise Obergrenzen. Vier Stangen Zigaretten sind maximal erlaubt, bei Spirituosen gilt eine Obergrenze von zehn Litern, bei Wein sind es 90 Liter, bei Bier 110 Liter – je geringer der Alkoholgehalt, desto mehr dürfen Reisende mitnehmen.
Auch bei Fleisch gelten Limits. Innerhalb der EU soll Fleisch nur für den persönlichen Verbrauch mitgebracht werden. Was unter den persönlichen Verbrauch fällt, kann mitunter Auslegungssache des Zollbeamten sein. Weniger Spielraum gibt es bei Importen aus Drittländern. Fleisch darf gar nicht mitgebracht werden, bei Fisch sind lediglich ein Stück oder 20 Kilo Fischereierzeugnisse erlaubt. Bei Eiern liegt die Grenze bei zwei Kilogramm, auch für andere Lebensmittel gibt es genaue Regelungen.
Kontrollpflicht bei pflanzlichen Produkten
Bei Früchten kommt es darauf an. Grundsätzlich liegen keine Beschränkungen vor, es gibt aber eine Kontrollpflicht. Ausnahmen sind Datteln, Bananen, Ananas und Durian sowie Kokosnüsse, welche nicht kontrollpflichtig sind.
Mitbringsel aus dem Urlaub sollen weder zum Artensterben beitragen, noch zu Strafen führen. Im Zweifelsfall vorab informieren und auf Nummer sicher gehen.
Finanzminister Magnus Brunner
Bild: Jöchl Martin
Besondere Vorsicht ist innerhalb und außerhalb Europas bei Strand-Mitbringseln nötig. Der ÖAMTC warnt auch bei den beliebten Urlaubsländern wie Kroatien, Italien oder Griechenland vor saftigen Strafen. Seltene Muschel- oder Schneckenarten mögen vielleicht ein verlockendes Souvenir aus Kroatien sein, eine Ausfuhr ist aber illegal.
Bis zu 3000 Euro, selbst wenn die Muschel nicht selten ist
Ähnlich ist es auf italienischen Stränden. Dort können sogar Strafen von bis zu 3000 Euro drohen, dafür muss die Muschel nicht einmal eine seltene Art sein. Ebenso dürfen in Spanien natürliche Materialien wie Muscheln, Vulkansteine oder Fossilien nicht einfach ins Reisegepäck wandern.
Sogar bei Steinen kann es Strafen geben
In Griechenland sind wiederum Ausgrabungsfunde tabu. Diese müssen auch gar nicht besonders einzigartig sein, Steine auf dem Gelände archäologischer Stätten fallen sogar darunter.
Ebenfalls heikel ist der Artenschutz bei Mitnahmen aus asiatischen oder afrikanischen Regionen. Artikel wie Elfenbein, Tropenholz oder Produkte aus geschützten Tierarten dürfen laut Finanzministerium häufig nicht oder nur mit speziellen Dokumenten als Souvenir mitkommen. Besondere Regeln gelten etwa bei Kakteenholz, Krokodilhäuten oder Perlen. Hier sollte man sich jedenfalls vor der Reise informieren.
Achtung bei gefälschten Luxusartikeln
Weniger heikel sind Mitnahmen von Kleidung oder Accessoires. Doch Achtung: Immer wieder mischen sich billige Fälschungen unter die Urlaubssouvenirs. Wenn etwa die vermeintliche Gucci-Tasche oder die Rolex-Uhr für den persönlichen Verbrauch ist, drohen bei der Rückkehr aber dem Käufer keine Konsequenzen. Heikler ist das jedoch im Urlaubsland. In Italien geht die Polizei eifrig gegen Fake-Luxusartikel vor, hier winken auch dem Kunden des Fake-Verkäufers mitunter empfindliche Strafen.
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