Wir haben Ihnen letztens berichtet, wie ungustiös sich manche Urlauber in ihren Unterkünften verhalten: Da wird z.B. schmutzige Unterwäsche im Wasserkocher gewaschen oder sich mit dem Bügeleisen einen Toast gemacht. Hingegen ist die Mitnahme von Mini-Kosmetika und Co. quasi schon ein alter Hut des schlechten Benehmens. Die Frage ist aber für beides gleich: Ist das erlaubt?
Grundsätzlich ist die Antwort auf die Frage einfach: nämlich nein. Nicht nur, dass gewisse Handlungen äußerst ekelhaft für die nächsten Gäste sein können: Es kann sich dabei sogar um strafrechtliche Delikte handeln. Auch wenn man seitens des Hotelgewerbes zumeist auf gütige Einigung setzt. Aber wie ist das jetzt genau, fragen wir Mag. Maria Schreiner, Geschäftsführerin des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer (WKÖ).
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