Für Risikogruppen

Lösung naht im Ringen um kostenlose Corona-Tests

Österreich
18.07.2024 22:10

Für Corona-Tests, die seit 1. April auch beim Arzt kostenpflichtig sind (auch im Verdachtsfall), soll es nun nach langen Verhandlungen zwischen der Ärztekammer und der Sozialversicherung bald eine Lösung geben. Es geht um Gratis-Tests für Risikogruppen. Knackpunkt war bisher die Honorarhöhe.

Am Donnerstag hieß es nun auf APA-Anfrage seitens der Sozialversicherung, es habe am Mittwoch „ein konstruktives Gespräch“ zwischen dem Co-Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, und Ärztekammer-Vizepräsidenten Edgar Wutscher gegeben, bei dem über die Kosten-Übernahme von Covid-Tests „für Risikogruppen im niedergelassenen Bereich“ gesprochen wurde. „Wir haben im Zuge der Verhandlungen eine Lösung ausgearbeitet, die im nächsten Schritt mit den drei Krankenversicherungsträgern und in den Gremien der Ärztekammer abgestimmt wird.

Einigung für August anvisiert
Im Anschluss werden die Ergebnisse veröffentlicht“, erklärte Lehner in einer schriftlichen Stellungnahme. Als „spätesten Zeitpunkt“ für diese Veröffentlichung nannte er Anfang August.

Corona-Schnelltest (Bild: Huber Patrick)
Corona-Schnelltest

Wutscher bestätigte, dass am Mittwoch eine solche Lösung ausgearbeitet worden sei. Der Ärztekammer-Vertreter lobte dabei besonders das „wie immer konstruktive Gesprächsklima“. „Aus Respekt vor den Gremien der Ärztekammer und der noch ausstehenden Abstimmung des Dachverbandes mit den Versicherungsträgern können wir das Ergebnis aber erst bekannt geben, wenn es fertig beschlossen wurde“, so Wutscher, der ebenfalls von einer „zeitnahen Finalisierung“ ausgeht. 

Derzeit als Privatleistung des Arztes angeboten
Bis Ende März waren Tests in den Ordinationen im Corona-Verdachtsfall für Betroffene gratis, der Bund übernahm bis dahin die Kosten. Ein positiver Corona-Test ist etwa für Risikopatienten Voraussetzung, um Anspruch auf das antivirale Medikament Paxlovid zu haben. Ein Covid-Test wird zum aktuellen Zeitpunkt vom Arzt seinem Patienten als Privatleistung angeboten. Bei der Kasse kann eine Rückerstattung von fünf Euro pro Test geltend gemacht werden.

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