Schwer kranke Menschen durchleben in der letzten Phase ihres Lebens oft eine akute Verschlechterung ihres Gesundheitszustands und sind auf hochwirksame Medikamente wie Opiate angewiesen. Doch mitunter mussten Palliativpatienten in der Vergangenheit nach einer Verschreibung länger auf ihre Präparate warten. Die Abgabe ist aber vor einigen Monaten erleichtert worden.
Nach ärztlicher Verschreibung können die palliativen Notfallmedikamente wie etwa Opiate seit einer Novelle der Suchtgiftverordnung im Februar 2024 direkt an Patienten abgegeben werden. Davor mussten diese erst bestellt werden, was natürlich mit einer gewissen Wartezeit verbunden war.
Sozialversicherung übernimmt Bevorratungskosten nicht
Die Sozialversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für die nunmehr gestattete, patientenunabhängige Bevorratung von Medikamenten. Vom Gesundheitsministerium gibt es deshalb eine Förderung von 230.000 Euro, um die Zusatzkosten der palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für mobile Palliativteams, stationäre Hospize und Tageshospize abzudecken.
Die Abwicklung übernimmt Hospiz Österreich, der Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Ab Herbst können Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden.
Rauch: „Rasche und unbürokratische Versorgung“
„Wir haben es geschafft, dass bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Patientinnen und Patienten die hochwirksamen Medikamente schnell und unbürokratisch erhalten. Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung“, erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
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