Am Samstagabend kam es beim Verkehrsknotenpunkt Dornbirn Nord (Vorarlberg) zu einem Auffahrunfall. Provoziert wurde dieser durch einen Lenker, der sich über ein Abbiegeverbot einfach hinwegsetzte.
Gegen 17.20 Uhr fuhr ein unbekannter Autolenker mit seinem Wagen vom Kreisverkehr Dornbirn Nord auf der L 200 in Richtung Achraintunnel. Plötzlich bremste er stark ab und bog nach links ab, obwohl dort ein Links-Abbiege-Verbot herrscht.
Der Autofahrer hinter ihm erkannte das Manöver rechtzeitig und konnte seinen Wagen noch abbremsen. Dem Lenker, der hinter diesem Pkw fuhr, gelang das trotz Brems – und Ausweichversuchs nicht mehr, er fuhr dem Pkw auf. Auch eine weitere Fahrerin konnte ihren Wagen nicht mehr rechtzeitig stoppen und krachte in den Pkw vor ihr. Die Frau klagte nach dem Crash über Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich und wurde mit der Rettung ins Krankenhaus Dornbirn gebracht.
Die anderen Lenker überstanden den Unfall unbeschadet - im Gegensatz zu den Autos: Ein Pkw wurde leicht, zwei weitere sogar stark beschädigt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.