Causa Fußach

Ex-Bürgermeister und Ex-Finanzchef sind schuldig!

Vorarlberg
22.07.2024 19:51

Im Prozess um die Finanzaffäre sind am späten Montagnachmittag nach acht Prozesstagen die Urteile gefallen. Der ehemalige Finanzchef wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Ex-Bürgermeister Ernst Blum fasste eine bedingte Haftstrafe aus.

Der ehemalige Bürgermeister wurde lediglich wegen Untreue zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. „Der Schöffensenat ging nicht von einem Zusammenwirken mit dem Erstangeklagten aus“, begründete die Richterin das nicht rechtskräftige Urteil. „Sie haben selbst gesagt, dass Ihnen alles um die Ohren geflogen ist. Aber das exkulpiert Sie nicht. Sie waren Bürgermeister und hätten sich schlau machen müssen.“

Eine deutlich höhere Strafe fasste der mitangeklagte ehemalige Finanzchef aus. Wegen Untreue und Amtsmissbrauchs als Bestimmungstäter wurde er zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten, davon 18 auf Bewährung verurteilt. „Sie haben es auf eine filmreife Art und Weise geschafft, alle auszuschalten, um selbst zu schalten und zu walten. Sie waren die treibende Kraft!“

„Filmreif“ habe der ehemalige Finanzchef gehandelt, befand die Richterin.  (Bild: Krone KREATIV)
„Filmreif“ habe der ehemalige Finanzchef gehandelt, befand die Richterin. 

Eine Kröte müssen die beiden Verurteilten „zu geteilter Hand“ schlucken: Schadenswiedergutmachung in Höhe von rund 308.000 Euro. Das binnen 14 Tage. Sowohl die Anwälte der Angeklagten als auch der Rechtsvertreter der Gemeinde Fußach erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Manfred Melchhammer gab keine Erklärung ab.

Großes Aufsehen nach Rechnungshofbericht
Blum und der inzwischen pensionierte Finanzleiter mussten sich seit Mai vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Beide Angeklagten hatten sich vor dem Schöffengericht nicht schuldig bekannt. In der Öffentlichkeit hatte der Fall großes Aufsehen verursacht, weil Kontrollmechanismen über Jahre versagt hatten. Der Bürgermeister, der im Herbst 2020 nicht mehr zur Wahl antrat, brachte im Sommer 2020 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Strafbehörde ein, als er von Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfuhr. Daraufhin wurde der Landesrechnungshof tätig und stellte in einer Prüfung grobe Misswirtschaft und Mängel in der Verwaltung der 4000-Seelen-Gemeinde fest.

Die Staatsanwaltschaft sprach zu Beginn des Schöffenprozesses von „höchst kriminellen Machenschaften“. Aufgrund fehlender Kontrolle habe sich der Ex-Finanzchef über Jahre Sonderzulagen und tausende Überstunden ausbezahlt und wiederholt seine Kompetenzen überschritten. Zudem soll er dem Bürgermeister unrechtmäßig eine Funktionsentschädigung von 4000 Euro zukommen haben lassen.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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