Hat wohl spioniert

Russe? Gericht bürgert Ex-Mitarbeiter der AfD aus

Ausland
22.07.2024 22:47

Ein Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten soll ausgebürgert werden: Hinweise deuten nämlich darauf hin, dass er im Auftrag Russlands zum Nachteil Deutschlands gehandelt hat. Aufgrund der sich häufenden Fälle erwägt Berlin nun, den Verfassungsschutz regelmäßig zu Rate zu ziehen.

Bisher erfolglos wehrt sich ein Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten gegen seine Ausbürgerung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rücknahme der Einbürgerung im Eilverfahren für rechtens erklärt. Es bestätigte damit – wie schon das Verwaltungsgericht Berlin – das Vorgehen der Senatsinnenverwaltung. Der Ex-AfD-Mitarbeiter habe seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen, hieß es zur Begründung. (Az.: OVG 5 S 27/24)

Der Mann habe seinen russischen Pass im Einbürgerungsverfahren verschwiegen. Das allein rechtfertige die sofortige Rücknahme der Einbürgerung, hieß es. Zudem sei aufgrund von Informationen, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorlägen, mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handle.

  (Bild: stock.adobe.com, AFP, krone.at-Grafik)
 

Das öffentliche Interesse überwiege im vorliegenden Fall die persönlichen Belange des Mannes, so die Richter. Die aktuelle Entscheidung sei unanfechtbar und sofort vollziehbar.

Der Ex-AfD-Mitarbeiter hatte durch das Eilverfahren vergeblich versucht zu verhindern, dass die Einbürgerung sofort rückgängig gemacht werden kann. Er wehrt sich aber weiterhin mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin dagegen. Wann es in dem Verfahren eine Entscheidung gibt, ist noch offen.

Es braucht strengere Sicherheitsvorkehrungen
Der Mann war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments. Nach Gerichtsangaben hatte er im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass und eine größere Menge Bargeld. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.

Vorfälle wie dieser gaben Anlass für strengere Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst.

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