Mit einem Messer soll ein 18-Jähriger in einer Asylunterkunft auf einen Mitbewohner eingestochen haben. Weil dieser versucht habe, ihn zu vergewaltigen. Beim Prozess wegen Mordversuch am Grazer Straflandesgericht wurde der junge Man zu zwölf Jahren Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.
Fest steht, dass es heuer am 8. März in der Asylunterkunft einen Stromausfall gegeben hat. Ebenfalls fest steht, dass ein 20-Jähriger Afghane bei einer Auseinandersetzung mit einem Landsmann Stich- und Schnittverletzungen erlitten hat. Darüber hinaus existieren zwei verschiede Varianten der Geschichte.
Stiche in Kopf, Hals und Rücken
Laut Staatsanwältin hatte sich der Angeklagte aufgeregt, weil sich das spätere Opfer in ein Gespräch mit der Heimleiterin wegen des Stromausfalls eingemischt habe. Die beiden Männer begannen ein Gerangel, dann fiel der 18-Jährige zu Boden. Er lief in sein Zimmer, und der Ältere folgte ihm. Sie rauften weiter, und dann hatte der Beschuldigte plötzlich ein Messer in der Hand und stach seinem Widersacher in Kopf, Hals und Rücken. Der 20-Jährige erlitt keine lebensgefährlichen Verletzungen, war aber blutüberströmt.
Er wollte mich vergewaltigen, ich habe mich nur verteidigt.
Der Angeklagte
Die Version des Angeklagten ist eine andere: „Er wollte mich vergewaltigen, ich habe mich nur verteidigt“, sagte er vor Gericht. Der andere soll ihn schon Tage zuvor „komisch angegriffen“ haben. Seiner Schilderung nach kam der 20-Jährige in sein Zimmer „und wollte mich schlagen“. Er will nur mit einem abgebrochenen Messer auf ihn eingeschlagen haben. „Wie erklären Sie sich dann die Stichverletzungen?“, fragte die Richterin. „Ich weiß es nicht“, antwortete der Befragte und ergänzte: „Vielleicht hat er sich beim Kasten verletzt.“
Das Opfer bat darum, dass der Angeklagte vor der Befragung aus dem Saal gebracht wird und der Senat stimmte zu. Er erzählte, dass der 18-Jährige nach der Tat bei ihm vorbeigegangen sei und gesagt habe: „Ich weiß, was ich mit dir mache. Wenn du schläfst, werde ich dich erstechen.“
Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl bescheinigte dem Beschuldigten eine schwere Persönlichkeitsstörung. Der Afghane habe eine „geringe Hemmschwelle“, verfüge über „hohe Aggressionen“ und sei egozentrisch. Ohne Behandlung sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass er wieder gefährliche Taten begehen würde.
Die Geschworenen befanden einstimmig, dass es sich um versuchten Mord gehandelt habe. Der Afghane wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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