„Lügt auf jeden Fall“

Messerstich trotz Kontaktverbot: Vier Jahre Haft

Gericht
23.07.2024 17:33

Polizeiliche Wegweisungen, eine einstweilige Verfügung – das alles half nichts. Ein 59-Jähriger stach trotzdem auf seine Ex-Freundin ein, soll versucht haben, sie zu töten. Im Wiener Landesgericht beteuert er in seinem Schwurgerichtsprozess: „Sie lügt auf jeden Fall.“ Die Geschworenen überzeugt das aber nicht.

Gerade einmal ein paar Stunden war die einstweilige Verfügung gegen einen Polen alt – bis er schon gegen sie verstieß. Mit einem Küchenmesser soll er am 21. März seine Ex-Freundin aufgesucht haben. „Er hat dann zu ihr gesagt: Du Hure, jetzt ist mir alles egal“, so die Staatsanwältin. Und stach ihr in die Leistenregion. „Das Opfer hat bei diesem Vorfall enormes Glück gehabt.“

Auf Worte folgten Taten
Denn der Angeklagte hätte genauso gut wichtige Blutgefäße treffen können – die Staatsanwaltschaft klagt versuchten Mord an. Auch schon im Vorfeld zu dem Messerstich sei es immer wieder zu Zwischenfällen gekommen, auch die Polizei musste zweimal anrücken. „Der Angeklagte hat immer mehr Alkohol getrunken. Im Zuge dieses Alkoholproblems wurde er immer aggressiver.“

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Er hat gemeint, dass er mich erstechen wird und dann sich selber. Am nächsten Tag weinte er und sagte, dass das nie wieder vorkommen wird.

Das 56-jährige Opfer erzählt von der ersten Todesdrohung 

So habe er seiner damaligen Lebensgefährtin schon im Oktober 2023 mit dem vorgehaltenem Messer mit dem Tod gedroht. „Er hat gemeint, dass er mich erstechen wird und dann sich selber. Am nächsten Tag weinte er und sagte, dass das nie wieder vorkommen wird“, schildert die Frau im Zeugenstand. So war es aber nicht: Anfang März fand sie ihn am Küchentisch sitzend, mit einem Brotmesser in der Hand. Und wieder kündigte er an, sie zu töten – sie rief die Polizei, er wurde weggewiesen. Zwei Wochen später soll er schließlich versucht haben, die Drohungen wahrzumachen.

„Sie lügt auf jeden Fall“
Eine einseitige Geschichte – ist der Verteidiger des 59-Jährigen überzeugt. In der Beziehung hätte es wechselseitige Gewalt gegeben, denn auch die 56-Jährige habe ihren Lebensgefährten geschlagen. Die Aussage des Polen vor den Geschworenen kann man wohl zusammenfassen: „Sie lügt auf jeden Fall.“ Zwar könne er sich an die Vorfallstage nicht mehr lückenlos erinnern – dem Alkohol geschuldet; zum Zeitpunkt des Messerstichs hatte er 3,2 Promille – meint aber, der Frau nie gedroht zu haben.

Zwar glauben ihm das die Geschworenen nicht, einen Mordvorsatz verneinen sie aber ebenfalls. Den Stich in die Leistenregion der Frau verurteilen sie als versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Es setzt vier Jahre Gefängnis für den 59-Jährigen.

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