Nicht im Testament

Höchstgericht bestätigt Erbe für Birgit Lauda

Die im Testament eingesetzten Lauda-Erben scheitern auch mit dem letzten Rechtsmittel. Der Oberste Gerichtshof bestätigte am Dienstag das Ersturteil, das nun über die Höhe des Pflichtteils für die Witwe entscheiden muss. Und auch für die 14-jährigen Zwillinge Max und Mia zeichnet sich eine Lösung ab.

Birgit Lauda, Witwe von Formel-1-Legende Niki Lauda, bekommt im jahrelangen Erbstreit jenen Anteil, der ihr dem Gesetz nach zusteht. Nachdem das Berufungsgericht im Frühjahr die Gegenseite abblitzen ließ, setzte diese die letzte Möglichkeit ein, um der 45-Jährigen doch noch den Pflichtteil in Höhe von einem Sechstel des Erbes verwehren zu können.

Niki und Birgit Lauda heirateten 2008. Sein Testament änderte der Formel-1-Star danach nicht. (Bild: EPA)
Niki und Birgit Lauda heirateten 2008. Sein Testament änderte der Formel-1-Star danach nicht.

Doch auch mit diesem außerordentlichen Rechtsmittel scheiterten die beiden älteren Söhne von „Niki Nazionale“, Lukas und Mathias Lauda. Wie die „Krone“ berichtete, scheinen Birgit Lauda und die Zwillinge Max und Mia (14) im Testament nicht auf, da der 2019 verstorbene frühere Rennfahrer dieses nach 2007 nicht mehr geändert hatte. Die Ehe mit Birgit ging der dreifache Weltmeister im Jahr 2008 ein. „Der Oberste Gerichtshof hat das außerordentliche Rechtsmittel zurückgewiesen und das Berufungsurteil bestätigt. Somit ist das Ersturteil gültig“, sagt Christoph Kerres, der Anwalt von Birgit Lauda.

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Der OGH hat das außerordentliche Rechtsmittel zurückgewiesen und das Berufungsurteil bestätigt. Somit ist das Ersturteil gültig.

(Bild: zVg)

Dr. Christoph Kerres, Anwalt der Witwe 

Vier Kinder als gleichberechtigte Erben?
Jahrelang wurde versucht zu verhindern, dass die Witwe den gesetzlich geregelten Pflichtteil des Erbes erhält. Jetzt ist fix, dass das Erstgericht nur noch über die Höhe bestimmen muss. Ein Millionenpoker, denn es geht um 16,6 Prozent des Vermögens, das dem Vernehmen nach deutlich im dreistelligen Millionenbereich liegt.

Und: Auch für die Zwillinge Max und Mia zeichnet sich ab, dass sie – obwohl sie nicht im Testament stehen – als gleichberechtigte Erben anerkannt werden. Sie würden somit mit ihrem Erbanspruch gleich behandelt werden wie Lukas und Mathias. In ihrer Causa ist das Bezirksgericht Döbling am Zug.

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