Der Fall Egisto Ott sorgte in den vergangenen Monaten für internationales Aufsehen: Den beiden Innenministeriumsmitarbeitern Egisto Ott und Martin Weiss wird vorgeworfen, für Russland spioniert und Staatsgeheimnisse weitergegeben zu haben. Auf ihr Gehalt – finanziert aus Steuergeldern – müssen sie allerdings nicht verzichten.
Drei Diensthandys und einen Arbeitslaptop soll Egisto Ott dem russischen Inlandsgeheimdienst übergeben haben, dafür saß der Ex-BVT-Chefinspektor noch bis vor Kurzem in U-Haft. Sein einstiger Vorgesetzte und Ex-Spionageabwehrchef Martin Weiss hat mit ähnlichen Vorwürfen zu kämpfen und dürfte sich deshalb sogar nach Dubai abgesetzt haben.
Unkündbare Beamte
Umso verwunderlicher ist es, dass die beiden Beschuldigten immer noch auf der Gehaltsliste des Innenministeriums stehen. Zwar wurden beide suspendiert, diese Suspendierung endet aber erst durch einen rechtskräftigen Beschluss eines Disziplinarverfahrens. Und dieses wiederum kann erst abgeschlossen werden, wenn die laufenden Strafverfahren beendet sind. Denn bei beiden handelt es sich um pragmatisierte Beamte, die nicht kündbar sind.
„Nachdem die Verfahren der Bediensteten hinsichtlich ihrer strafbaren Handlungen bis dato nicht abgeschlossen sind, gebührt diesen unter Berücksichtigung der dienstrechtlichen Normen der – wenn auch gekürzte - Monatsbezug“, heißt es aus dem Innenministerium.
Das Innenministerium ist darüber auch nicht begeistert!
Insider aus dem Bundesministerium
„Ans Gesetz gebunden“
Zweidrittel ihres Gehaltes erhalten Ott und Weiss weiterhin – so will es das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979. „Das Innenministerium ist darüber auch nicht begeistert – aber wir sind ans Gesetz gebunden“, wie ein Insider verrät. Erst bei einem gerichtlichen Urteil von mehr als einem Jahr bedingte Haftstrafe oder sechs Monaten unbedingter Haftstrafe tritt der Amtsverlust ein und das monatliche Einkommen aus österreichischem Steuergeld endet für die vermeintlichen russischen Spione.
Sollten keine derartigen Freiheitsstrafen verhängt werden, wird das Disziplinarverfahren weitergeführt. „Unter Beachtung der geltenden Rechtslage ergibt sich für das Bundesministerium für Inneres somit kein Spielraum etwaiger anderer Maßnahmen“, so Ressortsprecher Harald Noschiel.
Für Egisto Ott gilt die Unschuldsvermutung. Er selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe. „Es handelt sich um ein absurdes Konstrukt, die Beweislage ist mehr als dünn. Er wird hier zum Sündenbock gemacht“, erklärte Otts Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens zuletzt gegenüber Medien.
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