Doppelter Mordversuch

Anklage fertig: Giftmischerin droht lebenslang

Gericht
24.07.2024 18:00

Zweimal habe sie versucht, ihren Freund Andreas F. umzubringen. Die Staatsanwaltschaft bringt nun die brisante Anklage gegen Bernadette H. (32) ein – ihr droht lebenslange Haft.

Zwei Jahre ermittelte die Polizei auf Hochtouren – damit nun die Staatsanwaltschaft Korneuburg (NÖ) die Ergebnisse auf 38 Seiten anklagt. Und die sind im negativsten Sinn beachtlich: Bernadette H. werden zweifacher Mordversuch, falsche Beweisaussage in mehreren Fällen und diverse Verleumdungen vorgeworfen.

Bernadette H. (32) soll ihrem damaligen Freund Andreas F. ein Spezialgetränk mit Methanol gegeben haben (Flaschen mit dem roten Pfeil). (Bild: Krone KREATIV/Screenshot MeinBezirk.at)
Bernadette H. (32) soll ihrem damaligen Freund Andreas F. ein Spezialgetränk mit Methanol gegeben haben (Flaschen mit dem roten Pfeil).

Magic Mushrooms und Methanol im Spezialgetränk
Was war passiert? Am 8. Juli soll die jetzt 32-Jährige ihren Lebensgefährten Andreas F. vergiftet haben – „indem sie Methanol und psilocinhältige Pilze in sein Getränk mischte und ihm zum Trinken gab“, so die Anklagebehörde. „Nur durch die rasche Einleitung einer spezifischen Behandlung und einer Blutwäsche konnte der mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorstehende Todeseintritt verhindert werden.“ Der 42-Jährige, vertreten durch Anwalt Arthur Machac, wurde dadurch aber fast vollständig blind ...

In diesen Flaschen (mit rotem Pfeil markiert) soll die 32-jährige Niederösterreicherin das beinahe tödliche Gemisch aufbewahrt haben. (Bild: zVg)
In diesen Flaschen (mit rotem Pfeil markiert) soll die 32-jährige Niederösterreicherin das beinahe tödliche Gemisch aufbewahrt haben.

Gerade einmal vier Monate später dann der nächste Angeklagte Mordversuch: „Bernadette H. ermunterte ihn, von ihr gebackene Muffins zu essen.“ In der Süßspeise habe die gelernte Konditorin Schlafmittel verarbeitet, ihm, nachdem er bewusstlos wurde, die Pulsader aufgeschnitten. Und auch dieses Mal konnte er durch rasche medizinische Betreuung und der Tatsache, dass die Niederösterreicherin die Unterarmschlagader knapp verfehlt habe, gerettet werden.

Angeklagte habe sich abstechen lassen
Die Beweislast gegen die 32-Jährige wurde immer erdrückender, Bekannte und Verwandte von Andreas F. kamen ihr langsam auf die Schliche – und auch die Polizei ermittelte bereits. „In diesem Verfahren wurden mehrere Anordnungen erlassen und mehrere Sachverständige bestellt, die Ermittlungen zogen sich bis ins Frühjahr 2023 hin, sodass Bernadette H. bereits nervös wurde und schließlich beschloss, den Tatverdacht von sich abzulenken“, so die Staatsanwaltschaft.

Die „Krone“ sprach mit dem Opfer Andreas F. und seinem Anwalt Arthur Machac – seit dem Giftanschlag ist der 42-Jährige fast vollständig blind. (Bild: Klemens)
Die „Krone“ sprach mit dem Opfer Andreas F. und seinem Anwalt Arthur Machac – seit dem Giftanschlag ist der 42-Jährige fast vollständig blind.

Was schließlich in der Nacht von 16. auf 17. Mai 2023 folgt, könnte man statt in einer Anklageschrift auch in einem Kriminalroman lesen: Mit einem abgesondert verfolgten Mittäter, verteidigt von Anwalt Mirsad Musliu, habe sie einen Messerangriff an sich fingiert – und dann ihrem nunmehr Ex-Freund in die Schuhe geschoben. Die 32-Jährige nahm sich dafür Blut ab, platzierte es vor und im Haus von Andreas F. Sogar sein Handy entwendete sie, während er schlief, setzte falsche Anrufe ab und schrieb Nachrichten. 

Dann habe sie sich von dem Mittäter verletzen lassen. Für die Polizei deutete jedoch alles auf den 42-jährigen blinden Ex hin. Der sogar in Untersuchungshaft genommen wurde, dort fast zwei Monate ausharren musste. Der Sprachassistent „Alexa“ entlastete ihn schließlich und enttarnte Bernadette H. Im folgenden Ermittlungsverfahren hätte sie gelogen, dass sich die Balken biegen.

Zitat Icon

Wir haben ein Privatgutachten in Auftrag gegeben, um die Gutachten der Staatsanwaltschaft zu widerlegen.

(Bild: zVg)

Anwalt Sascha Flatz verteidigt Bernadette H.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann erklärt das Verhalten der Frau laut Anklage: „Es ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte keine sozialen Hemmungen hat, um Wünsche und Bedürfnisse durchzusetzen.“ Das und ihre diagnostizierte Persönlichkeitsstörung würden sie gefährlich machen, einen Fall für ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Diesen Befund tut sie als „Schwachsinn“ ab. Ihr Verteidiger Sascha Flatz: „Meine Mandantin bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entschieden.“ Und das wird wohl auch beim Prozess im Landesgericht Korneuburg der Fall sein. Einen Termin gibt es jedoch nicht.

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