Alkolenker-Prozess

Mit 1,6 Promille in den Gegenverkehr gerast

Vorarlberg
24.07.2024 18:04

Am Mittwoch musste sich ein 41-jähriger Mann vor Gericht in Feldkirch (Vorarlberg) verantworten, weil er im März betrunken einen schweren Unfall verursacht hat. Die tragischen Folgen des Crashs: Das Opfer bleibt ein Pflegefall. 

„Es tut mir alles schrecklich leid. Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich das tun.“ Späte Reue eines Sufflenkers. Für das 28-jährige Opfer kommt die Einsicht des angeklagten Familienvaters allemal zu spät. Denn es bleibt nach dem schweren Unfall ein Pflegefall.

Ereignet hat sich der verheerende Zusammenstoß am frühen Abend des 9. März auf der L 190 in Nenzing. Nach dem Besuch eines Fußballmatches und einer Geburtstagsfeier steigt der 41-jährige Baufacharbeiter mit 1,6 Promille Alkohol im Blut in sein Auto und fährt Richtung Bludenz. Auf Höhe Firma Liebherr verliert er in einer Kurve die Kontrolle über seinen Pkw und rast in den Gegenverkehr. Zwar versucht der 28-jährige Fahrer des entgegenkommenden Autos noch eine Kollision zu vermeiden. Doch der besonnene junge Mann hat keine Chance.

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Es tut mir alles schrecklich leid. Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich das tun.

Alkolenker vor Gericht

Durch den heftigen Aufprall wird das Fahrzeug des 28-Jährigen auf eine angrenzende Böschung geschleudert. Während der betrunkene Unfallverursacher mit leichten Blessuren davonkommt, wird der junge Nenzinger im Fahrzeug eingeklemmt und muss schließlich von der Feuerwehr aus dem völlig zerstörten Auto geschnitten werden.

Schädel-Hirn-Trauma erlitten
Per Rettungshubschrauber wird der Schwerstverletzte ins Krankenhaus geflogen, wo Ärzte um sein Leben kämpfen. Aufgrund unzähliger Knochenbrüche, Wirbelfrakturen, einem Leber- und Milzriss sowie einem Schädel-Hirn-Trauma und einem erlittenen Hirnödem muss das Opfer für zwei Monate in künstlichem Tiefschlaf gehalten werden. Seit Mai befindet sich der 28-Jährige im Wachkoma. Besonders niederschmetternd für die Angehörigen: Der junge Mann wird für immer ein Pflegefall bleiben!

Weshalb Opfervertreter Rechtsanwalt Sascha Lumper im Prozess am Mittwoch ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro fordert. Zumal sich der Angeklagte bereits zu Beginn der Verhandlung der fahrlässigen Körperverletzung schuldig bekannt hat.

In seinem Gutachten kommt der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf zum Schluss, dass das Opfer gar keine Chance hatte und einfach zur falschen Zeit am falschen Ort war. Laut Gutachter war der 41-jährige Alkolenker mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 95 km/h in den Gegenverkehr gerast. „Auf der Strecke sind nur 60 km/h zugelassen. Heißt, ein reibungsloses Passieren der beiden Fahrzeuge wäre an der Unfallstelle problemlos möglich gewesen. Der Beschuldigte hätte einfach auf seiner Fahrbahn bleiben müssen“, schließt Wolf seine Ausführungen.

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Auf der Strecke sind nur 60 km/h zugelassen. Heißt, ein reibungsloses Passieren der beiden Fahrzeuge wäre an der Unfallstelle problemlos möglich gewesen. Der Beschuldigte hätte einfach auf seiner Fahrbahn bleiben müssen.

Sachverständiger Christian Wolf

Urteil noch nicht rechtskräftig
Richter Alexander Wehinger spricht den Unfallverursacher schuldig im Sinne der Anklage und verhängt eine teilbedingte Haftstrafe von 12 Monaten, acht davon auf Bewährung. Dem Opfer spricht der Herr Rat die 15.000 Euro Teilschmerzengeld zu. Die muss der Verurteilte binnen 14 Tagen entrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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