Gesetzeswidrig?

Bub muss nach zwei Stunden im Kindergarten heim

Weil Sebastian W. einen erhöhten Betreuungsbedarf hat, wird er um 9 Uhr früh vom Kindergarten schon wieder heimgeschickt. Die Familie stürzt das in eine finanzielle Notlage. 

Ein Kind mit ADHS stellt nicht nur eine zusätzliche Herausforderung im Alltag dar, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Belastungen durch kostenintensive Therapien mit sich. Im Falle von Familie W. ist die Situation besonders prekär. Sebastian ist in einer Integrationsgruppe im Kindergarten in der Lastenstraße 15 im 23. Bezirk untergebracht.

Im Kindergarten in der Lastenstraße 15 herrscht Schichtbetrieb. (Bild: Zwefo)
Im Kindergarten in der Lastenstraße 15 herrscht Schichtbetrieb.

Aber nur zwei Stunden täglich, zwischen 7 und 9 Uhr früh. „Zusätzlich wurde eine Vereinbarung getroffen, dass der Kindergarten mich anrufen würde, wenn mein Kind länger bleiben könnte, das ist aber nur einmal passiert“, erzählt Maria W., die noch zwei weitere Kinder hat.

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Alexander geht gerne in den Kindergarten und  möchte gerne länger bleiben, was ihm derzeit nicht ermöglicht wird. Ich empfinde diese Situation als diskriminierend.

Maria W.

Vater kann nicht arbeiten gehen
Durch diese kurze Betreuungszeit kann ihr Mann nicht arbeiten gehen und die fünfköpfige Familie muss mit einem Gehalt auskommen. Es gab bereits mehrere Gespräche mit den Pädagogen vor Ort, gebracht hat das wenig. Die 41-Jährige hat sich folglich an die Kinderanwaltschaft gewandt und erfahren, dass laut Frühfördergesetz Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr mindestens 20 Stunden wöchentlich betreut werden müssen, Sebastian kommt aber nur auf die Hälfte der Zeit. „Wir fühlen uns diskriminiert“, sagt W.

Und was sagt die zuständige MA 10 dazu? „Pädagoginnen begleiten Kinder behutsam in der Entwicklung in der ersten Bildungseinrichtung. Manchmal ist es für Kinder nur für eine bestimmte Zeitspanne möglich, Zeit in einer größeren Gruppe zu verbringen.“ Ein schwacher Trost für die Familie.

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