Nach Urteil in Bayern

Naturschutzbund übt Kritik an Wolfsabschüssen

Salzburg
25.07.2024 15:37

Der Naturschutzbund Salzburg hat am Dienstag die schwarz-blaue Landesregierung in einem Schreiben aufgefordert, die Abschussverordnungen gegen Wölfe und andere geschützte Tierarten aufzuheben

Die Organisation stützt sich dabei auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München von Mitte Juli, mit der – aus formalen Gründen – die Grundlage für schnelle Abschüsse von Wölfen in Bayern gekippt wurde.

Zentrales Argument der Richterin: Die bayerische Staatsregierung habe entgegen ihrer Pflicht die anerkannten Naturschutzverbände nicht angehört, bevor sie Ende April 2023 eine Wolfsverordnung erlassen hat. „Wir sehen uns darum erneut bestätigt, dass auch das Vorgehen der Salzburger Landesregierung nicht rechtskonform ist“, betonte Winfried Herbst, Vorsitzender des Naturschutzbundes Salzburg.

Keine ausreichende Einbeziehung
Nicht nur Deutschland, auch Österreich habe die Aarhus-Konvention ratifiziert, die eine Mitwirkung der Öffentlichkeit bei Entscheidungsverfahren in Umweltfragen sicherstellt. „Das bloße Einholen von Stellungnahmen, wie es die Salzburger Landesregierung bei den bisherigen Verordnungen zum Abschuss von geschützten Tierarten vorgenommen hat, stellt kein entsprechendes Beteiligungsverfahren dar“, so Herbst. Zum Teil seien für Stellungnahmen auch nur drei Werktage eingeräumt und die fachliche Kritik ohne Begründung ignoriert worden.

Die Salzburger Landesregierung müsse die Weideschutzgebietsverordnung und alle bereits erlassenen Verordnungen zum Abschuss streng geschützter Tierarten wie Wolf, Fischotter, Graureiher und Krähenvögel aufheben und vom Erlass weiterer Abschussverordnungen absehen. Diese könnten nur dann wieder Anwendung finden, wenn das Beteiligungs- und Einspruchsrecht von Umweltorganisationen sichergestellt sei.

Trotz eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Schutz von Wölfen in Österreich hat die Landesregierung am 15. Juli einen weiteren Wolf per Verordnung zum Abschuss freigegeben – offenbar trotz juristischer Bedenken in der Landeslegistik

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