Im Gegensatz zu Silvester werden wohl keine Sektkorken knallen, sollte das Monsterverfahren tatsächlich neu aufgerollt werden müssen; zumindest nicht bei dem eigentlich für seine Genauigkeit bekannten Richter Karl Buchgraber (re.). Dem erfahrenen Juristen passierte der Lapsus, auf die Neuvereidigung der Laienrichter vergessen zu haben. Der Eid gilt immer nur für die Dauer eines Kalenderjahres.
Bei dem Prozess gegen den ebenso prominenten wie umstrittenen ehemaligen Fußball-"Zaren" Hannes Kartnig waren die Schöffen zwar in der Hauptverhandlung vom 10. März 2011 erstmals vereidigt worden, nach einer Unterbrechung wurde aber erst 2012 fortgesetzt - ohne die Laienrichter erneut die Schwurformel sprechen zu lassen.
"Kein zwingender Nichtigkeitsgrund"
Kartnig-Verteidiger Richard Soyer, Anwalt und Universitätsprofessor für Strafrecht, warnt allerdings vor "falscher Euphorie": "Die Entscheidung ist völlig offen, die Nichtbeeidung von Schöffen, wenn sie schon zuvor in diesem Prozess vereidigt worden sind, ist kein zwingender Nichtigkeitsgrund für eine Neuaustragung. Da gibt es andere Streitpunkte und Themen, von völlig anderer Qualität, die eine Nichtigkeit rechtfertigen würden."
Der Urteilsspruch war am 17. Februar 2012 gefallen - und war relativ hart: Kartnig wurde zu fünf Jahren Haft und 6,7 Millionen Euro Geldstrafe verdonnert, zwei weitere Sturm-Macher bekamen geringere Haft-, aber ebenso Geldstrafen in Millionenhöhe wie sämtliche acht Angeklagten. Eine Entscheidung des OGH über die Rechtskraft des Urteils steht aus.
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