„Werde dich umbringen“

Bursch bedrohte Van der Bellen & Nehammer mit Tod

Gericht
26.07.2024 17:25

Ein 18-jähriger Vorarlberger hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer mit dem Umbringen gedroht. Dafür wurde er am Freitag am Landesgericht Feldkirch verurteilt. 

Schon lange ist der 18-jährige Angeklagte mit der Politik von Grüne und ÖVP nicht mehr einverstanden. Am 21. Mai lässt sich der Arbeitslose schließlich zu einer Straftat hinreißen: Im Suff schreibt er mit seinem Handy Bundeskanzler Karl Nehammer folgende Direktnachricht: „Ich will dich umbringen. Ich kann das nicht mehr mit deiner Regierung.“ Kaum, dass er die Nachricht geschickt hat, haut der Frustrierte gleich nochmals in die Tasten und droht Bundespräsident Alexander Van der Bellen ebenfalls per Direktnachricht: „Ich werde dich umbringen!“

Als noch am selben Tag die Polizei vor der Haustüre des Verfassers steht, ist dieser nicht zu Hause, sondern gerade auf einem Termin beim Arbeitsmarktservice. Dort wird der 18-Jährige schließlich verhaftet und in Handschellen zum Polizeiposten gebracht, wo er zwei Stunden lang verhört wird.

„Würde nie einen Mord begehen“
In seiner Einvernahme gesteht er zunächst nur die Nachricht an Nehammer. Das änderte sich allerdings im Prozess am Freitag, wo er endlich zugibt, auch der Verfasser der Morddrohung an Van der Bellen gewesen zu sein. Zu seiner Entschuldigung führt er die damalige Alkoholisierung ins Treffen und ergänzt: „Die Morddrohungen habe ich natürlich nicht ernst gemeint. Ich würde nie einen Mord begehen.“ Insofern tue es ihm leid, was er getan habe.

Staatsanwältin Sarah Nenning zum Angeklagten: „Ich hoffe, sie haben den Schuss vor den Bug gehört. Sie haben jetzt die zweite Vorstrafe, es wird langsam eng für Sie.“  (Bild: Chantall Dorn)
Staatsanwältin Sarah Nenning zum Angeklagten: „Ich hoffe, sie haben den Schuss vor den Bug gehört. Sie haben jetzt die zweite Vorstrafe, es wird langsam eng für Sie.“ 

Richterin Sabrina Tagwercher spricht den Angeklagten wegen gefährlicher Drohung schuldig und verhängt eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Weil er die beiden Taten am Ende doch noch gestanden hat, sieht sie vom Widerruf einer vor zwei Jahren verhängten fünfmonatigen Haftstrafe ab, verlängert dafür aber im Gegenzug die Bewährungshilfe von drei auf fünf Jahre.

Chantal Dorn
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