Justin Timberlakes Anwalt bemüht sich darum, dass die Anklage gegen den Popstar wegen Trunkenheit am Steuer fallen gelassen wird. Der Sänger sei nicht betrunken gewesen und hätte nicht verhaftet werden dürfen.
Die Polizei habe Fehler gemacht, heißt es in einer Erklärung seines Anwalts Edward Burke, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Er sei zuversichtlich, dass dieses Verfahren eingestellt werde, so Burke.
Der Anwalt war am Freitag (Ortszeit) vor Gericht in Sag Harbor auf Long Island (US-Bundesstaat New York) erschienen. Timberlake befindet sich derzeit auf Europa-Tournee. Der Sänger soll am 2. August virtuell an dem nächsten Gerichtstermin teilnehmen.
Auffälliges Fahrverhalten in Nobelort
Timberlake war Mitte Juni in Sag Harbor, etwa 150 Kilometer östlich der Millionenmetropole New York, wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet und angeklagt worden. Laut einem Polizeibericht soll er unter anderem ein Stoppschild überfahren haben und daraufhin von einer Streife angehalten worden sein. Nach einer Nacht auf der Wache sei Timberlake nach einem Termin vor Gericht freigelassen worden.
Der von der Polizei veröffentlichte sogenannte „Mug Shot“, das Polizeifoto des ernst in die Kamera schauenden Weltstars in Gewahrsam, ging im Internet viral. Ein Beamter sagte laut einem Gerichtsdokument, Timberlakes Atem habe stark nach Alkohol gerochen. Der Popsänger sei unsicher auf den Beinen gewesen.
Der 43-Jährige, der mit der Schauspielerin Jessica Biel verheiratet ist und zwei Kinder hat, ist derzeit mit einem neuen Album auf Tour. Im Rahmen seiner laufenden „Forget Tomorrow“-Welttournee stehen jetzt Konzerte in Krakau (Polen) an, kommende Woche soll der mehrfache Grammy-Gewinner („Cry Me a River“, „What Goes Around... Comes Around“) in Berlin auftreten. Im August und September sind unter anderem Konzerte in München, Köln und Hamburg auf dem Programm.
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