Emotionen im Saal

Knalleffekt: Leons Papa einstimmig freigesprochen!

Tirol
01.08.2024 17:15

Knalleffekt im tragischen Fall Leon (6): Im Mordprozess gegen den 39-jährigen Vater wurde am heutigen Donnerstag ein einstimmiges Urteil gefällt. Der Vater ist demnach freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Sie dürfen den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.“ – Dieser Satz von Richter Andreas Fleckl sorgte am Donnerstag nach dem dritten Prozesstag im Fall des tragischen Todes des kleinen Leon für zahlreiche Freudentränen.

Der Angeklagte, seine Frau, Verwandte und Freunde lagen sich schluchzend in den Armen. Die Erleichterung war im und vor dem Saal deutlich zu spüren. Kurz zuvor hatten die Geschworenen entschieden, dass Leons Vater sowohl in der Frage, ob er seinen Sohn getötet hat, als auch in jener, ob er einen Raub vorgetäuscht hat, nicht schuldig ist – und das sogar einstimmig.

Letzte Gutachten im Prozess uneindeutig
Im August 2022 ertrank der Sechsjährige in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck warf dem 40-Jährigen vor, seinen Sohn ertränkt zu haben. Ein vorgetäuschter Raubüberfall hätte von dem Mord ablenken sollen.

Zitat Icon

Dass derjenige, der für den Tod meines Sohnes verantwortlich ist, immer noch frei herumläuft, ist unerträglich. Bitte lassen Sie mich wieder nach Hause zu meiner Familie.

Der Angeklagte

Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen hatten, hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort erneut seine Unschuld beteuert. Unter Tränen meinte er, dass „keiner nachvollziehen kann, wie man sich fühlt, wenn man solchen Vorwürfen ausgesetzt ist. Und dass derjenige, der für den Tod meines Sohnes verantwortlich ist, immer noch frei herumläuft, ist unerträglich. Bitte lassen Sie mich wieder nach Hause zu meiner Familie“. Und das darf er schließlich, nachdem der intensive Prozess am Abend geschlossen wird.

Die Erleichterung nach dem Urteil ist groß. (Bild: Manuel Schwaiger, Krone KREATIV)
Die Erleichterung nach dem Urteil ist groß.
(Bild: Christian Forcher/Fotoworxx/Christian Forcher, Krone KREATIV)
Das Interesse an dem Fall ist groß, der Schwurgerichtssaal im Landesgericht bis auf den letzten Platz gefüllt. (Bild: Christian Forcher/Fotoworxx/Christian Forcher, Krone KREATIV)
Das Interesse an dem Fall ist groß, der Schwurgerichtssaal im Landesgericht bis auf den letzten Platz gefüllt.

Der Liveticker zum dritten Prozesstag:

Auch am letzten Tag war das Programm gefüllt: Im ersten Gutachten ging es um DNA-Spuren auf den Glasscherben der Frizzante-Flasche, mit der der Angeklagte attackiert worden sein soll, dem Kinderwagen, der Kleidung des Angeklagten, dem Regenschirm, Spuren auf Leon und auf anderen Fundsachen am Tatort. Sowohl auf der Jacke als auch der Hose des Beschuldigten wurden entweder Spuren von ihm selber, dem kleinen Leon oder aber „zu wenig bis keine DNA gefunden“, führte die Sachverständige Petra Hatzer-Grubwieser aus.

Von der Flasche sah sie sich 27 Scherben näher an, untersuchte 15 Zigarettenkippen aus dem Mülleimer, die Geldbörse und das Handy des Angeklagten. Das Ergebnis nach all den Analysen: „Wir haben die DNA einer männlichen unbekannten Person nachgewiesen und auch die DNA-Spuren von Leon sowie vom Angeklagten.“

Als Nächstes stand das Handy des 40-Jährigen im Fokus. Die für IT-Forensik zuständige Sachverständige Cornelia Menzel legte präzise dar, dass die App „Apple Health“ mit dem Schrittzähler ungenau sein bzw. auch Ausfälle haben kann. Protokolliert wurde auch auf die Minute genau, was wann mit dem Telefon gemacht wurde. Diverse Apps würden aber auch automatisch Aktivitäten durchführen.

Die ersten beiden Prozess-Tage im Rückblick:

„Nichts bringt unseren Sohn wieder zurück“
In seinem Plädoyer fokussierte sich Staatsanwalt Joachim Wüstner auf „Nebensächlichkeiten“, mit der sich die Verteidigung beschäftige, um von „wesentlichen Dingen abzulenken“. Er zeigte sich überzeugt, dass „der Angeklagte den Raub erfunden hat“. Den Geschworenen reichte die Beweislage nicht aus. Wüstner nimmt sich nach dem Freispruch Bedenkzeit – er ist also noch nicht rechtskräftig.

Obwohl die Erleichterung bei der Familie klar spürbar ist, sagt der Vater schon beim Prozess: „Die Geschichte hat für uns kein Happy End – denn nichts bringt Leon zurück.“

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