Er war für das Opfer ein völlig Fremder, der ihr auf dem Heimweg nach der Arbeit folgte. Gewaltsam drängte er sie in eine Garageneinfahrt in Wien-Wieden und vergewaltigte sie. Obwohl Zeugenaussagen und DNA-Spuren den angeklagten Ungarn (46) schwer belasten, sucht man nach einem Geständnis im Wiener Landesgericht vergeblich.
Ein Zeuge nach dem anderen erinnert sich im Wiener Landesgericht: „Ich wurde wach von lauten Schreien einer Frau.“ Da war es 3 Uhr nachts am 15. März. Weinend und völlig verstört fanden die Ersthelfer in einer Garageneinfahrt in der Viktorgasse im 4. Bezirk eine Frau. „Ihre größte Angst war, dass er zurückkommt. Sie hat immer wieder gesagt, dass sie vergewaltigt wurde“, erzählt eine Anrainerin.
Ungar folgte ihr auf dem Heimweg
Die 41-Jährige war in der Nacht gerade auf dem Heimweg. Sie arbeitete als Kellnerin, besuchte nach ihrer Schicht noch ein anderes Lokal. Dasselbe, wie ihr nun angeklagter Vergewaltiger. Sie schob ihr Fahrrad nach Hause – durch die Viktorgasse. Als der Ungar sie völlig unvermittelt von hinten in die Einfahrt drängte und vergewaltigte.
Das bestätigen Zeugenaussagen und ein DNA-Gutachten – Spuren des Angeklagten wurden im Intimbereich des Opfers gefunden. Vor Gericht liefert der Angeklagte nun schon die vierte Version, wie diese dorthin gekommen seien. Jede seiner Schilderungen ist lebensfremder als die vorherige. „Es fehlt das Schuldbewusstsein. Er zeigt Zeichen von fehlendem Verantwortungsbewusstsein“, attestiert Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith.
„Ich bin geisteskrank“
Die Gutachterin spricht außerdem die Erkrankung des Ungarns aus dem schizophrenen Kreis an. Und auch er selbst sagt vor Gericht: „Ich bin geisteskrank. Ich höre Stimmen und ich sehe UFOs.“ Mit der furchtbaren Vergewaltigung der 41-Jährigen hat das aber nichts zu tun. Den sexuellen Übergriff beging er nicht in einem schizophrenen Schub, das Unrecht seiner Tat müsste der 46-Jährige erkennen können, so Roßmanith.
Das bleibt vor dem Schöffensenat aber völlig aus. Jeglichen sexuellen Kontakt streitet er völlig ab. Er hätte der Frau lediglich geholfen, ihr Fahrrad nachhause zu schieben. Völlig unglaubwürdig – urteilt der Senat. Der 46-Jährige fasst sechs Jahre Haft aus, denn nach Milderungsgründen sucht man vergeblich. Er nimmt das Urteil an.
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