Österreich setzt ein EU-Gesetz zur Regulierung des Kryptomarktes um und wird den Markt für Kryptowährungen künftig strenger beaufsichtigen. Für Unternehmen, die Kryptowährungen emittieren und verkaufen wollen, gelten in Zukunft klare Spielregeln, dadurch soll der Schutz für Anleger steigen.
Für die Überwachung des Regelwerkes ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig. Sie kann künftig Kryptowertedienstleistern in Österreich eine Zulassung erteilen.
Brunner: Ende von „Wild-West-Tagen“
„Mit diesem Schritt schließen wir die Tür zu den Wild-West-Tagen der Kryptowerte, indem wir Rechtsklarheit schaffen und die Integrität des noch jungen Kryptowertemarktes stärken. Unser Ziel ist es, Österreich als verlässlichen Standort für digitale Finanzinnovationen zu positionieren und zugleich den Schutz der Anleger zu garantieren“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Dienstag laut einer Aussendung.
Die Europäische Union (EU) hatte sich als erste große Wirtschaftsregion auf eine Regulierung von Kryptowährungen verständigt. Das Regelwerk mit dem Namen „Markets in Crypto Assets“ (MiCA) trat im Juni 2023 in Kraft. Die Verordnung enthält Regelungen für das öffentliche Anbieten von Kryptowerten, deren Zulassung zum Handel, Eigenmittel für Emittenten von Kryptowerten, das Halten einer Vermögenswertereserve für Kryptowerte, Widerrufs- und Rücktauschmöglichkeiten für Kleinanleger, die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen und Maßnahmen zur Verhinderung und Verbot von Marktmissbrauch. Sie gilt vollumfänglich ab Ende 2024.
Kryptowertedienstleister mit einer Zulassung in Österreich können ihre Dienstleistungen in Zukunft in der gesamten EU anbieten. Bisher war dafür eine separate Registrierung bzw. Zulassung in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU notwendig.
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