Schön langsam kennt sich keiner mehr mit dem Strom aus: Wegen einem Beschluss des Obersten Gerichtshofs ändern Energielieferanten den Strompreises nur mehr mit aktiver Zustimmung der Kunden. Wenn diese darauf nicht reagieren, droht ihnen die Kündigung des Vertrags. Die Arbeiterkammer OÖ fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen für Preisanpassungen.
Vor 2019 war die Änderung der Energiepreise einfach. Die Kunden erhielten zwei Wochen vor einer Preisänderung einen Brief mit den wichtigsten Informationen und dem Hinweis auf einen möglichen Widerspruch, der zum Vertragsende nach drei Monaten führte. Dem schob der Oberste Gerichtshof einen Riegel vor und verlangte, dass Preisänderungen nur anhand nachvollziehbarer Kriterien durchgeführt werden dürften.
Gesetzesänderung sorgte für Verwirrung
Etliche Gerichtsverfahren, die teils noch immer nicht entschieden sind, waren die Folge. Dies brachte die Energielieferanten dazu, Änderungen des Energiepreises nur mehr mit aktiver Zustimmung der Kunden durchzuführen.„Statt Klarheit zu schaffen, sorgte die letzte Gesetzesänderung für Verwirrung. Es ist höchste Zeit, bei Preisanpassungen im Energiebereich klare Regelungen zu verankern“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Änderungskündigung kann zur Abschaltung führen
Will das Energieunternehmen aber den bestehenden Preis nicht halten, werden die Kunden gekündigt und gleichzeitig wird ein neues Angebot gemacht. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt acht Wochen. Gibt es auf die Kündigung keine Reaktion, folgt nach weiteren 14 Tagen die Abschaltung durch den Netzbetreiber, weil kein Liefervertrag mehr besteht. Der Oberste Gerichtshof hat festgehalten, dass Energieunternehmen berechtigt sind, Lieferungsverträge zu kündigen. Hier müssen die Kunden also reagieren: Entweder nehmen sie das neue Angebot an oder suchen mit Hilfe des Tarifkalkulators der E-Control einen neuen Lieferanten.
AK fordert gesetzliche Absicherung
Derzeit gibt es weder bei Strom noch bei Gas eine gesetzliche Regelung, die Kunden nach einer Kündigung vor der Abschaltung schützt. Im Strombereich ist im Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes eine Regelung enthalten, beim Gas liegt kein solcher Entwurf vor. Stangl fordert: „Neben einer klaren Regelung zu Preisänderungen braucht es die Absicherung, dass niemand bei einer Vertragskündigung fürchten muss, ohne Strom oder Heizung dazustehen.“
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