Es war im März 2022, als eine 30-jährige Frau in Vorarlberg erwürgt und in einem Riedgraben abgelegt worden war. Am Dienstag hat beim Landesgericht Feldkirch der Prozess begonnen. Der Hauptangeklagte hat die Verantwortung für den Tod der Frau von sich gewiesen. Vielmehr beschuldigte er den Zweitangeklagten (22), in dessen Wohnung sich die Tat ereignete ...
Die Fakten in dem Fall sind klar: Die Frau wurde in der Nacht auf den 3. März 2022 erwürgt, wofür laut Gutachten große Intensität aufgewendet wurde. Anschließend packten die beiden Männer die Leiche auf den Rücksitz des Autos des 22-Jährigen und fuhren stundenlang durch Vorarlberg. Am Abend legte der 28-jährige Hauptangeklagte, der von Drogengeschäften lebte, die Frau in Lustenau in einem Riedgraben ab. In der Tatnacht wurden viel Alkohol und Drogen konsumiert. Die Staatsanwaltschaft, der 28-Jährige und der 22-Jährige schilderten den Tathergang jedoch völlig unterschiedlich.
15.000 Euro von Opfer geborgt
Staatsanwalt Markus Fussenegger verwies auf die Schulden des 28-Jährigen bei dem Mordopfer. Die 30-Jährige hatte ihm 15.000 Euro geborgt, worüber es Streit gegeben habe – was der Angeklagte verneinte. Unter den Fingernägeln der Toten wurden DNA-Spuren gefunden, die zu dem 28-Jährigen passen. Der Erstangeklagte meinte, die DNA-Übertragung sei beim Ablegen der Leiche erfolgt. Der 22-Jährige stellte fest, dass er die Getötete in der Tatnacht das erste Mal gesehen habe. Der 28-Jährige habe ihr das Genick brechen wollen, es aber nicht geschafft, und sie stattdessen zu Tode gewürgt.
Dem Erstangeklagten wird Mord, Verleumdung und Störung der Totenruhe vorgeworfen, während der 22-Jährige wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat und ebenfalls Störung der Totenruhe angeklagt ist. Er hatte gegen den 28-Jährigen ausgesagt. Eine Zeugin berichtete von Konflikten wegen des geliehenen Geldes. Zwei weitere Zeugen bestätigten, dass der 22-Jährige ihnen kurz nach der Tat von einem Mord berichtet habe.
Am Mittwochabend werden die Urteile erwartet. Dem 28-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft, der 22-Jährige bekannte sich nicht schuldig.
Lebenslange Haftstrafen drohen
Am Mittwochvormittag wird die Gerichtsverhandlung um 9.30 Uhr fortgesetzt. Dem 28-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder eine lebenslange Haftstrafe. Der 22-Jährige könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausfassen.
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