Für den Elektrolyseur ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Trotzdem bleibt das Projekt weiter heftig umstritten.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat, wie berichtet, am Montag eine Beschwerde gegen die geplante Errichtung des Elektrolyseurs in Zurndorf abgewiesen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist damit vom Tisch. Laut Standort-Gegner Werner Falb-Meixner, Obmann der IG Wasser, war das zu befürchten. Das Ende der Fahnenstange sei aber noch nicht erreicht. „Vor Umsetzung des Projektes stehen noch die Flächenwidmung, die wasserrechtliche Genehmigung und die Naturverträglichkeits-Prüfung ins Haus“, so Falb-Meixner. Er sei nicht gegen das Projekt, aber gegen den Standort und werde daher weiterkämpfen.
„Krachende Niederlage“
Von einer „krachenden Niederlage für die ÖVP-Burgenland“ sprach hingegen SPÖ-Klubchef Roland Fürst. Die Volkspartei habe sich unter Obmann Christian Sagartz längst von der politischen Verantwortung, nicht nur in dieser Frage, verabschiedet. „De facto ist sie als politischer Partner in dieser Konstellation nicht mehr ernst zu nehmen“, argumentiert Fürst.
Von einer ÖVP-Niederlage zu sprechen ist realitätsfern.
Andreas Schweitzer, Anwalt
„Von einer ÖVP-Niederlage zu sprechen ist realitätsfern. Das Projekt ist noch lange nicht durch“, sagt Andreas Schweitzer, Anwalt von Beschwerdeführer Falb-Meixner. Vorerst sei es nur um die UVP gegangen, also nur einen Teil der Umsetzung des strittigen Projektes.
„Die UVP ist nicht nötig, da der Schwellenwert von fünf Hektar nicht überschritten wird. Denn laut Angaben der Projektentwickler umfassen die Pläne 4,9 Hektar“, erklärt der Jurist. Rechtlich gesehen, haben die Kritiker jetzt sechs Wochen Zeit, gegen den Feststellungsbescheid beim BVwG Beschwerde einzubringen.
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