Widerwärtige Bilder, Videos und Nachrichten, in denen Hitler und das NS-Reich glorifiziert werden, hat der Angeklagte verschickt: Rund 70 erhaltene oder versendete Postings zählt die Anklage mit dem Vorwurf der Wiederbetätigung auf. Auch eine Fahne mit einem Reichsadler und ein Schild mit einem Hakenkreuz hatte er daheim.
Die Nazi-Sachen habe er als 17-Jähriger auf einem Markt in Tschechien gekauft, erklärt der im Pongau lebende Deutsche (31). Und meint zur Fahne, das sei auch ein Symbol Preußens. Auch klare NS-Symbole wie die Schwarze Sonne konnte er erklären. Was im Widerspruch zu seiner Erklärung zu den Propaganda-Postings steht: „Das war Blödheit und Unwissenheit. Ich habe nicht nachgedacht.“ Letzteren Satz wiederholt er auch, als ihn der Richter auf Kommentare anspricht. Bilder, die vor Hass gegen Ausländer und Juden nur so strotzen, hat er immer wieder mit „Genial“ kommentiert: „Und da haben Sie auch nicht nachgedacht?“
Bedenkliche Äußerungen
Zu einem Video, zeigend die Deportation von Juden mit einem Zug und unterlegt mit Techno-Musik, meint er fast entlarvend: „Ich habe das amüsant gefunden.“ Auffällig waren auch mehrere Weihnachts- oder Ostergrüße, die mit dem Porträt von Adolf Hitler unterlegt waren. Den Vorwurf der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz räumt er ein, wohl auch wegen der klaren Beweise.
Der bislang unbescholtene und kinderlose Arbeiter bekam noch eine letzte Chance: in Form einer 15-monatigen Bewährungsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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